1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung vom 2. Juli 2020 wurde dem Revisionswerber zur Last gelegt, er habe am 26. Juli 2019 um 06:41 Uhr an einem näher genannten Ort der A1 als Lenker eines nach dem Kennzeichen bestimmten Anhängers die für Kraftwagenzüge auf Autobahnen und Autostraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h - nach Abzug der Messtoleranz zu seinen Gunsten - um 48 km/h überschritten. Der Revisionswerber habe dadurch gemäß § 98 Abs. ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde den Antrag des Beschwerdeführers vom 15. März 1999 auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft gemäß §§ 10, 11a, 12, 13 und 14 des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1985 (StbG) ab. Begründend führte sie aus, der 1966 geborene Beschwerdeführer (ein türkischer Staatsangehöriger) habe seit 26. August 1991 ununterbrochen seinen Hauptwohnsitz in Österreich. Er habe sich bereits in der Zeit von April 1978 bis Mai 1991 in Öst... mehr lesen...
Index: 41/02 Staatsbürgerschaft90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §58 Abs1 Z2 lite;KFG 1967 §102 Abs11d;KFG 1967 §134 Abs1;KFG 1967 §98 Abs1;StbG 1985 §10 Abs1 Z6;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Die festgestellten Übertretungen wegen (zum Teil) erheblicher Überschreitungen der zulässigen Tageslenkzeit bzw. Nichteinhaltung der vorgeschriebenen täglichen Ruhezeit wurden bei Prüfung der V... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 8. Jänner 2002 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 5. Mai 2000 um 18.15 Uhr an einem näher angeführten Ort auf der B 199 einen dem Kennzeichen nach bestimmten LKW gelenkt und 1. die beim Ziehen eines anderen als leichten Anhängers, dessen höchstes zulässiges Gesamtgewicht das Eigengewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigt, wenn die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §58 Abs1 Z1 litc;KDV 1967 §58 Abs1;KDV 1967 §58 Abs2;KFG 1967 §98 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Nach dem Tatbild einer Verwaltungsübertretung nach § 58 Abs 1 Z 1 lit c KDV ist es nicht erforderlich, das Ausmaß der Geschwindigkeitsüberschreitung im
Spruch: seiner Höhe nach anzugeben (Hinweis auf E vom 23.4.1986, 85/18/0148) ... mehr lesen...