Norm: ABGB §1311 IIbKFG §89
Rechtssatz: § 89 KFG 1955 ist eine Schutznorm im Sinne des § 1311 ABGB. Entscheidungstexte 2 Ob 55/70 Entscheidungstext OGH 19.02.1970 2 Ob 55/70 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0027470 Dokumentnummer JJR_19700219_OGH0002_0020OB00055_7000000_001 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIaKFG 1955 §85 AKFG 1955 §89
Rechtssatz: Die Vorschriften über Personenbeförderung richten sich vor allem an Lenker und Halter des Fahrzeuges; ein Eigenverschulden der mitfahrenden Person liegt nur vor, wenn sie die gebotene Aufmerksamkeit außer Acht ließ. Entscheidungstexte 2 Ob 252/69 Entscheidungstext OGH 25.09.1969 2 Ob 252/69 ... mehr lesen...
Norm: KFG 1955 §89KfV 1955 §71
Rechtssatz: Wendemanöver eines Traktors, auf dessen Anhänger ein mit der Beladung beauftragter Arbeiter steht, im Zuge dieser Ladetätigkeit ist keine "Personenbeförderung". Entscheidungstexte 7 Ob 202/68 Entscheidungstext OGH 23.10.1968 7 Ob 202/68 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH00... mehr lesen...
Norm: ADNSchV §35KFG 1955 §89RVO §903RVO §1542
Rechtssatz: Den von einem unsachgemäß beladenen Lastkraftwagen während der Fahrt heruntergefallenen Dienstnehmer trifft kein Mitverschulden, wenn er, von seinem Dienstgeber hiezu aufgefordert, auf dem Ladegut mitfuhr, ohne die ihm drohende Gefahr erkennt oder sie durch sein Verhalten vergrößert zu haben. Zum Begriff der "qualifizierten" Fahrlässigkeit. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IId1KFG 1955 §89
Rechtssatz: Wenn der Fahrer vor Antritt der Fahrt nicht dafür gesorgt hat, daß eine schadhafte Wagentüre wieder in Ordnung gebracht wird, hat er einen daraus entspringenden Unfall (Sturz eines Mitfahrenden aus dem Wagen) durch seine auffallende Sorglosigkeit herbeigeführt. Entscheidungstexte 2 Ob 703/55 Entscheidungstext OGH 14.12.1955 2 Ob 703/5... mehr lesen...