Norm
ADNSchV §35Rechtssatz
Den von einem unsachgemäß beladenen Lastkraftwagen während der Fahrt heruntergefallenen Dienstnehmer trifft kein Mitverschulden, wenn er, von seinem Dienstgeber hiezu aufgefordert, auf dem Ladegut mitfuhr, ohne die ihm drohende Gefahr erkennt oder sie durch sein Verhalten vergrößert zu haben. Zum Begriff der "qualifizierten" Fahrlässigkeit.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Auto, Arbeitnehmer, ArbeitgeberEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0054357Dokumentnummer
JJR_19571009_OGH0002_0020OB00358_5700000_001