IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Dr. Goldstein als Einzelrichter über die Maßnahmenbeschwerde des Herrn A, vertreten durch B., Rechtsanwalt in ***, im Zusammenhang mit der Abnahme von Kennzeichentafeln und eines Zulassungsscheines im Zuge einer Schwerpunktkontrolle am 28.05.2022 um 10:58 Uhr, zu Recht: 1. Die Beschwerde, der Beschwerdeführer sei durch die Abnahme der Kennzeichentafeln und des Zulassungsscheines seines ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag.Dr. Wessely, LL.M., als Einzelrichter über die Beschwerde der Frau A, vertreten durch B, Rechtsanwalt in *** über eine auf Art. 130 Abs. 1 Z 2 B-VG gestützte Beschwerde im Zusammenhang mit einer Amtshandlung von Organen der Bezirkshauptmannschaft Baden (LVA ***; Ort der Amtshandlung ***) am 3. Juli 2021, zu Recht: 1. Der Beschwerde, die Beschwerdeführerin sei durch die Abnahme des Zulass... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 11.12.2021 Norm: B-VG Art130 Abs1 Z2KFG 1967 §57 Abs8KFG 1967 §58
Rechtssatz: Gegenstand der Beschwerde nach Art 130 Abs 1 Z 2 B-VG sind einzelne Amtshandlungen, mithin Lebenssachverhalte [hier: Abnahme des Zulassungsscheins (hier als qualifizierte Unterlassung; VwGH Ra 2017/19/0421) und jene der Kennzeichentafeln]. Für die Beurteilung, ob es sich dabei um eine oder zwei Amts... mehr lesen...