Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde gemäß §§ 44 Abs. 2 lit. a, 44 Abs. 4 und 56 KFG 1967 die Zulassung eines nach dem polizeilichen Kennzeichen bestimmten Kombinationskraftwagens aufgehoben. In der Begründung: des angefochtenen Bescheides wurde ausgeführt, dass an den Beschwerdeführer mehrere Aufforderungen zur Vorführung des in Rede stehenden KFZ gemäß § 56 KFG 1967 (für den 14. März 2005 und 19. April 2005) ergangen seien, denen der Beschwerdeführer nicht ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: B-VG Art130 Abs2;KFG 1967 §44 Abs2 lita;KFG 1967 §56 Abs1;KFG 1967 §57a Abs4;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;VwRallg;
Rechtssatz: Bei der Entscheidung der Kraftfahrbehörde nach § 44 Abs. 2 lit. a KFG 1967 handelt es sich um eine Ermessensentscheidung (Hinweis E 27. Juni 1984, VwSlg 11480 A/1984;... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 1. Juni 1992 wurde die Zulassung eines näher bezeichneten Pkws gemäß § 44 Abs. 2 lit. a KFG 1967 aufgehoben. Begründend führte die belangte Behörde aus, der Beschwerdeführer habe Aufforderungen, das Fahrzeug am 12. Februar 1992 bzw. am 11. März 1992 zur Überprüfung vorzuführen, nicht entsprochen. Bemerkt werde, daß es sich um eine besondere Überprüfung im Sinne des § 56 KFG 1967 handle, nach dessen Abs. 1 i... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §56 Abs1;
Rechtssatz: Bedenken im Sinne des § 56 Abs 1 KFG müssen begründet sein, das heißt ihre Grundlage in konkreten Umständen haben, die darauf hindeuten, daß ein bestimmtes Kraftfahrzeug nicht mehr verkehrssicher oder betriebssicher ist oder daß mit ihm mehr Lärm, Rauch, übler Geruch oder schädliche Luftverunreinigungen, als bei ordnungsgemäßem Zustand und sachgemäß... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §44 Abs2 lita;KFG 1967 §56 Abs1;KFG 1967 §56 Abs2;
Rechtssatz: Aus der an sich richtigen Überlegung, daß das Alter von Fahrzeugen ein geeignetes Kriterium zur Bestimmung einer bestimmten Art von Fahrzeugen darstellen kann und der Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr daher bei Vorliegen der im § 56 Abs 2 KFG umschriebenen Fehler oder Mängel die zu überprü... mehr lesen...