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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §44 Abs2 lita;Rechtssatz
Aus der an sich richtigen Überlegung, daß das Alter von Fahrzeugen ein geeignetes Kriterium zur Bestimmung einer bestimmten Art von Fahrzeugen darstellen kann und der Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr daher bei Vorliegen der im § 56 Abs 2 KFG umschriebenen Fehler oder Mängel die zu überprüfenden Fahrzeuge nach dem Alter bezeichnen kann, folgt keineswegs, daß bei Fahrzeugen eines bestimmten Alters, insbesondere bei Verwendung über die durchschnittliche Verwendungsdauer hinaus, Bedenken im Sinne des § 56 Abs 1 KFG "ex lege" gegeben seien.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992110182.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
30.03.2016