Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei betreibt in Wien eine Kfz-Reparaturwerkstätte und Autolackiererei. Auf dem Betriebsgelände steht eine Reparaturhalle und anschließend an sie ist ein Abstellplatz, der auf der einen Seite durch die Halle und auf den drei anderen Seiten durch einen etwa zwei Meter hohen Maschendrahtzaun abgeschlossen ist. Am 15.4.1986 übergab der Kläger der beklagten Partei sein Wohnmobil zur Reparatur und stellte es auf dem Abstellplatz ab. Es war ihm bewußt... mehr lesen...
Am 29. August 1960 hat im Zuge der Bundesstraße 121 auf der U.- Brücke ein Verkehrsunfall stattgefunden, bei dem der dem Kläger gehörige und vom Beklagten gelenkte Tankwagenzug von der Brücke in den Fluß fiel, Feuer fing und ausbrannte. Das Feuer beschädigte die Brücke und ein unter der Brücke durchführendes Bezirkstelefonkabel. Dem vom Beklagten gelenkten Tankwagenzug kam ein dem Fritz H. gehöriger, von Leopold E. gelenkter LKW entgegen. Eine Kollision zwischen den beiden Fahrzeugen ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1157KFG 1955 §53KfV 1955 §24
Rechtssatz: Pflicht eines Transportunternehmers zum Abschluß einer höheren als der gesetzlichen Mindest - Haftpflichtversicherung für seinen mit der Lenkung eines Tankwagenzuges betrauten Dienstnehmer. Entscheidungstexte 4 Ob 2/66 Entscheidungstext OGH 08.02.1966 4 Ob 2/66 Veröff: DRdA 1966,130 = EvBl 1966/279 S 351 = ZVR 1966/300... mehr lesen...
Am 7. Oktober 1960 verschuldete Josef B. als Lenker eines Motorfahrrades einen Verkehrsunfall, bei dem Adolf S. ums Leben kam. Die Klägerin erbringt aus diesem Grund Leistungen an dessen Angehörige. Sie machte gemäß § 332 ASVG. Regreßansprüche gegen Josef B. geltend, die sich jedoch als uneinbringlich erwiesen. Sie nimmt nunmehr die Haftung der Beklagten (Republik Österreich) auf Grund des Amtshaftungsgesetzes in Anspruch, die sie darauf grundet, daß das Verkehrsamt der Polizeidirekti... mehr lesen...
Norm: AHG §1 Cd10KFG 1955 §38KFG 1955 §53 ff
Rechtssatz: Die Vorschriften des 4.Abschnittes und des § 38 KFG haben nicht die Verhütung von Verkehrsunfällen zum Ziel, sondern sollen den Beteiligten bei Eintritt eines Schadensfalles den Schutz der Haftpflichtversicherung sichern. Entscheidungstexte 2 Ob 378/64 Entscheidungstext OGH 18.02.1965 2 Ob 378/64 Veröff: SZ 38/28 = ZVR... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt von der Beklagten Schadenersatz aus dem Grunde der Amtshaftung und ihre Verurteilung zur Zahlung von 29.151,70 S sA. Das Erstgericht hat dem Klagebegehren bis auf einen Betrag von 9,80 S sA, dessentwegen die Klage zurückgewiesen wurde, stattgegeben. Infolge Berufung der Beklagten und ihres Nebenintervenienten hob das Berufungsgericht das Ersturteil hinsichtlich des Zuspruches von 29.141,91 S samt 4 % Zinsen seit 6. 1. 1959 sowie im Kostenpunkt auf und ... mehr lesen...
Der Oberste Gerichtshof hat mit dem Urteil vom 15. Februar 1956, 1 Ob 42/56, erkannt, daß der dem vorliegenden Rechtsstreit zugrunde liegende Amtshaftungsanspruch dem Gründe: nach zu Recht bestehe. Im fortgesetzten, die Höhe des Klageanspruches betreffenden Rechtsstreit sprach das Erstgericht mit Endurteil dem Kläger einen Betrag von 16.913 S 17 g und eine monatliche Rente von 400 S für die Zeit ab 5. Februar 1952, beides jedoch nur bis zum Höchstbetrag von 25.000 S, zu. Die beklagte... mehr lesen...
Norm: AHG §1 Cd10KFG 1955 §53
Rechtssatz: Die Haftpflichtversicherung soll in erster Linie bewirken, daß der durch einen Kraftfahrzeugunfall beschädigte Dritte unter allen Umständen für den ihm entstandenen Schaden Ersatz erhält und nicht auf die unsichere Einbringlichkeit beim Halter und beim Lenker des Kraftfahrzeuges angewiesen ist. Die
Norm: des § 3 Abs 1 KFG 1946 (§ 57 KfV 1947) dient somit in erkennbarer Weise den Interessen aller im Kraft... mehr lesen...