IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Weber als Einzelrichter über die Beschwerde des Herrn A gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha vom 15.07.2021, Zl. ***, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung am 14.12.2021 zu Recht: I. Der Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 1 VwGVG Folge gegeben, der angefochtene Bescheid behoben und dem Antrag des Beschwerdeführers auf neuerliche Zuweisung d... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin HR Mag. Parich-Gabler über die Beschwerde des A, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft *** vom 22.02.2021, Zl. ***, betreffend Abweisung eines Antrages auf Verlängerung des Rechtes zur Führung eines Wunschkennzeichens nach dem Kraftfahrgesetz 1967 (KFG 1967), nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht: 1. Der Beschwerde wird gemäß §... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Weber als Einzelrichter über die Beschwerde der Frau A gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha vom 05.11.2019, Zl. ***, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung am 10.01.2020 zu Recht: I. Der Beschwerde wird gemäß § 28 Abs 1 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) Folge gegeben und dem Antrag der Beschwerdeführerin auf neuerliche Zuweisung ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 16.01.2020 Norm: KFG 1967 §48a Abs1KFG 1967 §48a Abs2 litd
Rechtssatz: Einem Erlass (als eine generelle Weisung an untergeordnete Behörden) [hier: Erlass des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie vom 23.07.2015 betreffend anstößige oder lächerliche Wunschkennzeichen] kommt Rechtsnormqualität nicht zu. Schlagworte Verkehrsrecht; ... mehr lesen...