In seiner Beschwerde vom 7. Dezember 2005 an die belangte Behörde brachte der Beschwerdeführer einleitend vor: "Die Kantonspolizei T hat ohne Ermittlungsverfahren gegen den Beschwerdeführer ein Bußgeld verhängt, weil mit dem auf den Beschwerdeführer zugelassenen Fahrzeug auf der H-Strasse/S-Strasse am 3.9.2005 in K die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 7 km/h überschritten worden sei. Die Entscheidung wurde dem Beschwerdeführer am 28.10.2005 zugestellt, nachdem er zuvor in dieser Ang... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Auffassung des Beschwerdeführers, die Zulassungsbehörde hätte ihn zur Frage hören müssen, ob die Weitergabe seiner Zulassungsdaten gesetzlich zulässig sei oder nicht, und dann erst nach seiner Anhörung darüber entscheiden können, "anstatt ihm gar keine Möglichkeit zur Wahrnehmung seines Grundrechtes auf Datenschutz zu geben, sondern ihm vor vollendete Tatsachen zu stellen", verkennt, dass die Frage, ob eine Rechtsgrundlage für die Auskunftserteilung (nach § 86 Abs. 3 KFG 19... mehr lesen...
Rechtssatz: Was unter "sensiblen Daten" im Sinne des DSG 2000 zu verstehen ist, ist der Legaldefinition des § 4 Z 2 leg. cit. zu entnehmen. Die Zulassungsdaten des Beschwerdeführers sind keine sensiblen Daten im Sinne des § 4 Z 2 DSG 2000 oder gar "hochsensible Daten". Daher ist § 8 Abs. 1 Z 1 DSG 2000 anwendbar, vorbehaltlich der Bestimmung des § 7 Abs. 3 leg. cit., wenn es nämlich ein "gelinderes Mittel" gäbe. (Ein solches "gelinderes Mittel" ist im Beschwerdefall nicht ersichtlich und w... mehr lesen...
Mit im Instanzenzug ergangenem Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark vom 2. Oktober 2001 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf Auskunftserteilung über Zulassungsbesitzer näher bezeichneter Kraftfahrzeuge abgewiesen. In der Begründung: führte der Landeshauptmann von Steiermark aus, dem Antrag der Beschwerdeführerin auf Auskunftserteilung über Zulassungsbesitzer näher bezeichneter Kraftfahrzeuge sei von der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung mit Bescheid vom 3. Mai 2001 w... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: GewO 1994 §249;KFG 1967 §47 Abs1;KFG 1967 §47 Abs2a;
Rechtssatz: Allein aus dem Umstand, dass die Beschwerdeführerin über eine Berufsberechtigung zur Ausübung des in § 249 GewO 1994 umschriebenen Berufsbildes des Berufsdetektives verfügt, ist noch kein rechtliches Interesse an der Erlangung der Auskunft über den Zulassungsbesitzer eines Kraftfahrzeuges ableitb... mehr lesen...
Eine 1978 durchgeführte abgabenbehördliche Prüfung betreffend Umsatzsteuer sowie Feststellung der Einkünfte gemäß § 187 Z. 3 BAO über den Zeitraum 1974 bis 1976 aus der Tätigkeit des Beschwerdeführers als Rechtsanwalt führte zu einer Wiederaufnahme der Bescheide über die gesonderte Feststellung der Einkünfte für 1975 und 1976 sowie über die für 1976 erfolgte Umsatzsteuerveranlagung und Neufeststellung der Einkünfte bzw. Neufestsetzung der Umsatzsteuer durch das gemäß § 54 Abs. 1 lit. ... mehr lesen...
Index: Finanzstrafrecht10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §37AVG §46FinStrG §114 Abs1FinStrG §98 Abs1FinStrG §98 Abs3KFG 1967 §40KFG 1967 §47 Abs1KFG 1967 §47 Abs2KfzStG §9VwGG §42 Abs2 litc Z3VwGG §42 Abs2 Z3 litc
Rechtssatz: Feststellungen über die behördliche Zulassung eines Kfz, die sich nur auf... mehr lesen...