IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den Richter Mag. Schnabl über die Beschwerde des Herrn A, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Waidhofen an der Thaya vom 21.06.2021, GZ. ***, betreffend Aufhebung der Zulassung eines Kraftfahrzeuges zum Verkehr nach dem Kraftfahrgesetz 1967 (KFG), zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 1 und Abs. 2 Z 1 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) als unbegründe... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 17.11.2021 Norm: KFG 1967 §44 Abs1 litaKFG 1967 §44 Abs2 litaKFG 1967 §44 Abs4KFG 1967 §56 Abs1
Rechtssatz: Während gemäß § 44 Abs 1 lit a KFG bei Vorliegen der Voraussetzungen die Aufhebung von der zuständigen Kraftfahrbehörde zwingend vorzunehmen ist, handelt es sich nach der stRsp des VwGH bei der Entscheidung der Kraftfahrbehörde gemäß § 44 Abs 2 lit a KFG um eine Ermesse... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin HR Dr. Grassinger über die Beschwerde von Herrn A, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten vom 14. Juni 2021, Zl. ***, betreffend Aufhebung der Zulassung des Kraftfahrzeuges: Lastkraftwagen, Peugeot A*****, Fahrzeugidentifizierungsnummer: *** (polizeiliches Kennzeichen – Wechselkennzeichen: ***), nach dem Kraftfahrgesetz 1967 (KFG 1967), wie folgt: Die ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 19.09.2021 Norm: KFG 1967 §44 Abs1 lita
Rechtssatz: Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen hat die Behörde die Möglichkeit, die Zulassung eines Kraftfahrzeuges aufzuheben, wenn Bedenken gegen die Verkehrs- und Betriebssicherheit eines Kraftfahrzeuges bestehen und sich der jeweilige Zulassungsbesitzer trotz bestehender Bedenken der Überprüfung seines Kraftfahrzeuges wi... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Mag. Weber als Einzelrichter über die Beschwerde des Herrn A gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten vom 19.11.2019, Zl. ***, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung am 28.05.2020 zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs 1 und Abs 2 VwGVG als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist gemäß § 25a VwGG eine ordentliche Revision an ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den Richter Hofrat Mag. Wallner über die Beschwerde von A, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 11.09.2017, ***, betreffend Aufhebung der Zulassung eines Fahrzeuges nach dem Kraftfahrgesetz 1967 (KFG 1967) zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Absatz 1 und Absatz 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) als unbegründet abgewiesen. 2. Eine Rev... mehr lesen...