IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den RichterMag. Schnabl über die Beschwerde des Herrn A, ***, ***, gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Stadt Waidhofen an der Ybbs vom 18.12.2018, GZ. ***, betreffend Aufhebung der Zulassung eines Kraftfahrzeuges nach dem Kraftfahrgesetz 1967 (KFG), nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 1 und 2 Z 2 Verwaltungsgeri... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 27.03.2019 Norm: KFG 1967 §4 Abs1KFG 1967 §33 Abs1KFG 1967 §44 Abs2 litaKFG 1967 §56 Abs1
Rechtssatz: Bei der Entscheidung der Kraftfahrbehörde nach § 44 Abs 2 lit a KFG handelt es sich um eine Ermessensentscheidung (VwGH Ra 2015/11/0105 mwN). Schlagworte Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; Kraftfahrzeug; Zulassung; Aufhebung; Verkehrssicherheit; Erme... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 27.03.2019 Norm: KFG 1967 §4 Abs1KFG 1967 §33 Abs1KFG 1967 §44 Abs2 litaKFG 1967 §56 Abs1
Rechtssatz: Im Gegensatz zu § 44 Abs 1 lit a KFG, nach dem bei Vorliegen der Voraussetzungen zwingend mit einer Aufhebung der Zulassung des betreffenden Fahrzeuges vorzugehen ist, ist eine Aufhebung der Zulassung nach § 44 Abs 2 lit a KFG nur möglich, wenn der Aufforderung zur Vorführung... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 27.03.2019 Norm: KFG 1967 §4 Abs1KFG 1967 §33 Abs1KFG 1967 §44 Abs2 litaKFG 1967 §56 Abs1
Rechtssatz: Die Aufhebung der Zulassung [§ 44 Abs 2 lit a KFG] soll auch dann möglich sein, wenn zwar nicht die fehlende Verkehrs- und Betriebssicherheit des betreffenden Fahrzeuges feststeht, aber der Zulassungsbesitzer die Feststellung des Zustandes seines Fahrzeuges verhindert, indem ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 27.03.2019 Norm: KFG 1967 §4 Abs1KFG 1967 §33 Abs1KFG 1967 §44 Abs2 litaKFG 1967 §56 Abs1
Rechtssatz: Die Aufhebung der Zulassung zum Verkehr stellt keine Bestrafung eines ungehorsamen Zulassungsbesitzers dar, sondern eine vorbeugende Administrativmaßnahme im Interesse der Verkehrssicherheit (vgl VwGH 2012/11/0007). Schlagworte Verkehrsrecht; Kra... mehr lesen...
Rechtssatznummer 5 Entscheidungsdatum 27.03.2019 Norm: KFG 1967 §4 Abs1KFG 1967 §33 Abs1KFG 1967 §44 Abs2 litaKFG 1967 §56 Abs1
Rechtssatz: Eine Ermessensübung bei Aufhebung der Zulassung gemäß § 44 Abs 2 lit a KFG wegen wiederholter Nichtbefolgung der Aufforderung, ein Fahrzeug zur Überprüfung vorzuführen, ist dann unbedenklich, wenn begründete Bedenken im Sinne des § 56 Abs 1 KFG bestehen. Dies setzt voraus, da... mehr lesen...