Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die Angeklagten J***** M***** und E***** F***** von der wider sie erhobenen Anklage, es hätten am 31. Mai 2008 in Bezau 1./ J***** M***** als Beamter, und zwar als gemäß § 57a Abs 2 KFG ermächtigter Gewerbetreibender mit dem Vorsatz, die Republik Österreich an ihren Rechten, einerseits auf Teilnahme nur verkehrs- und betriebssicherer Kraftfahrzeuge am öffentlichen Straßenverkehr und auf Vergabe von Begutachtungsplaketten gemäß § 57a Abs 5 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 18. 8. 2004 stellte ein Kfz-Fachbetrieb als beliehenes Organ der Bundesverwaltung für einen, damals im Eigentum der Klägerin stehenden PKW eine Begutachtungsplakette gemäß § 57a Abs 5 KFG aus, obwohl der PKW an der Bodenplatte, insbesondere im Bereich der rechten und linken Türschwelle, erheblich durchgerostet und daher weder verkehrs- noch betriebssicher war. Die Durchrostungen wurden im Gutachten des Kfz-Fachbetriebs nicht angeführt. Am 21. 8. 2004 verkauf... mehr lesen...
Begründung: Am 15. 11. 2000 beauftragte der seinerzeitige Eigentümer eines später vom Kläger erworbenen PKW die beklagte Partei mit der Überprüfung und Begutachtung im Sinne des § 57a KFG. Diese Überprüfung wurde durchgeführt und für das Fahrzeug ein Gutachten gemäß § 57a KFG ausgestellt, in dem keinerlei Mängel bekanntgegeben wurden. Nachdem der Kläger das Fahrzeug am 6. 4. 2001 käuflich erworben hatte, kam es am 3. 6. 2001 zu einem Verkehrsunfall, bei dem der Kläger schwer verlet... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Versicherungsgesellschaft (in der Folge erstklagende Partei) war Haftpflichtversicherer eines LKW, der am 16.April 1991 von einem Sachverständigen des Amtes der NÖ. Landesregierung (dem Zweitnebenintervenienten) gemäß den §§ 55 und 57 KFG überprüft wurde. Der Sachverständige stellte verschiedene Mängel fest, unter anderem auch schwere Mängel an der Bremsanlage. Für den 3.Juni 1991 wurde demnach eine neuerliche Prüfung gemäß § 57 Abs 6 KFG angeordnet. Bei ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia9ABGB §1311 IIbKFG §4 Abs2KFG §55KFG §57KFG §57a Abs1
Rechtssatz: Bei der Frage des Schutzbereichs der §§ 55, 57 KFG kommt der Bestimmung des § 4 KFG insofern Bedeutung zu, als bei wiederkehrenden Überprüfungen auf Grund des Verfahrens nach § 57 KFG zu entscheiden ist, ob das Fahrzeug auch dieser - wie auch den anderen Vorschriften des KFG - entspricht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 14. Februar 1986 ereignete sich im Kleinen Walsertal in Riezlern auf der Walserstraße ein Auffahrunfall zwischen dem Omnibus, Marke Daimler-Benz 0303, polizeiliches Kennzeichen V 3.701, dessen Eigentümer, Halter und Lenker der Kläger war, und dem LKW, Marke Daimler-Benz, polizeiliches Kennzeichen (D) SR-HR 510, dessen Eigentümer und Halter die Erstbeklagte und dessen Lenker der Drittbeklagte waren und für den die Zweitbeklagte die Stelle des Haftpflichtvers... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §4 Abs2StVO §61
Rechtssatz: Das Fahren mit herabgelassener Ladebordwand, ohne daß hiefür eine Notwendigkeit bestanden hätte (die Ladebordwand überragte die hintere Begrenzung des Lastkraftwagens um 1,26 Meter), stellt eine Unterlassung der erforderlichen Sorgfalt im Straßenverkehr dar. Entscheidungstexte 2 Ob 38/88 Entscheidungstext OGH 10.05.1988 2 Ob 38/88 ... mehr lesen...
Norm: EO §259EO §382 Z1 II1EO §391 Abs1 IIAKFG §4 Abs2KFG §4 Abs4
Rechtssatz: Als Sicherungsmittel zur Vermeidung des Wertverlustes von Baumaschinen kommt ihre Verwahrung, nicht aber bloß die Herausgabe der Zulassungspapiere und Bedienungsschlüssel in Betracht. Entscheidungstexte 8 Ob 558/76 Entscheidungstext OGH 27.10.1976 8 Ob 558/76 Eur... mehr lesen...