RS OGH 1988/5/10 2Ob38/88

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.05.1988
beobachten
merken

Norm

KFG 1967 §4 Abs2
StVO §61

Rechtssatz

Das Fahren mit herabgelassener Ladebordwand, ohne daß hiefür eine Notwendigkeit bestanden hätte (die Ladebordwand überragte die hintere Begrenzung des Lastkraftwagens um 1,26 Meter), stellt eine Unterlassung der erforderlichen Sorgfalt im Straßenverkehr dar.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0065576

Dokumentnummer

JJR_19880510_OGH0002_0020OB00038_8800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten