Gründe: Der am 22.September 1947 geborene Johannes M*** wurde des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 9.Dezember 1987 (sowie am 7. August 1987, siehe S. 210) in Wien als Technischer Kommissär der Magistratsabteilung 46 (Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten) mit dem Vorsatz, den Staat an seinem dem Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vorbehaltenen Recht auf ausnahmsweise Erla... mehr lesen...
Gründe: Mit dem (auch andere Entscheidungen enthaltenden) angefochtenen Urteil wurde Ing. Walter D*** des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 23.Dezember 1986 in Amstetten als Beamter der Niederösterreichischen Landesregierung mit dem Vorsatz, dadurch (lt US 9, 11 zu ergänzen: den Staat an seinem Recht auf Zulassung ausschließlich von verkehrs- und betriebssicheren Kraftfahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen,... mehr lesen...
Norm: KDV §21 Abs2KDV §22 Abs2KFG 1967 §4KFG 1967 §31KFG 1967 §125
Rechtssatz: Amtsmißbrauch eines gemäß § 125 KFG (für Einzelprüfungen) bestellten Sachverständigen, der trotz des von ihm festgestellten Fehlens einer Verkehrssicherheit und Betriebssicherheit (§§ 4 Abs 1, 31 Abs 2 KFG) ein positives Gutachten gemäß § 31 Abs 3 KFG ausstellte. Für die Betriebssicherheit eines Kraftfahrzeugs, also die gerechtfertigte Erwartung bei bestimmungsgemäße... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Erstbeklagte kam am 11. September 1985 um etwa 22,30 Uhr mit seinem PKW mit dem Kennzeichen St 505.838 auf der Fahrt durch den Kaltenbachgraben bei Bruck an der Mur in alkoholisiertem Zustand von der Fahrbahn ab, sodaß das Fahrzeug sich überschlagend über die Straßenböschung stürzte. Dabei wurde der im PKW mitfahrende Kläger aus dem Fahrzeug geschleudert und schwer verletzt. Die Zweitbeklagte ist der Haftpflichtversicherer des PKW des Erstbeklagten. Der Er... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia3aABGB §1304 A1ABGB §1304 BIKFG 1967 §4KFG 1967 §1063.KFGNov ArtIII Abs1BG betr Sicherheitsgurten allg
Rechtssatz: Die Schmerzengeldminderung wegen Nichtanlegenes von Sicherheitsgurten entfällt auch dann, wenn bei deren Gebrauch andere Folgen herbeigeführt worden wurden als bei deren Nichtanlegen, soferne sie nur in Bezug auf ihre Schwere gleichwertig sind. Ein strenger Beweis kann hier nicht gefordert werden, es genügt, wenn... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §4 ff
Rechtssatz: Der Zulassungsbesitzer und Lenker eines Kraftfahrzeuges sind nicht Normadressaten der im II.Abschnitt des KFG enthaltenen Vorschriften. Entscheidungstexte 8 Ob 118/78 Entscheidungstext OGH 12.07.1978 8 Ob 118/78 Schlagworte SW: Auto European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH... mehr lesen...
Norm: ABGB §5ABGB §1295 IId1ABGB §1304 A1ABGB §1304 B1KFG §4KFG §1063.KFGNov allg
Rechtssatz: Wenn im Zeitpunkt des Unfalles die Vorschrift über die Verwendung von Sicherheitsgurten (BG 7.7.1976, BGBl Nr. 352) noch nicht bestand, kann die Nichtanlegung des Gurts nicht als vorschriftswidriges Verhalten mit der Folge einer Anspruchskürzung gewertet werden. Entscheidungstexte 8 Ob 168/76 ... mehr lesen...