Begründung: Am 15. 11. 2000 beauftragte der seinerzeitige Eigentümer eines später vom Kläger erworbenen PKW die beklagte Partei mit der Überprüfung und Begutachtung im Sinne des § 57a KFG. Diese Überprüfung wurde durchgeführt und für das Fahrzeug ein Gutachten gemäß § 57a KFG ausgestellt, in dem keinerlei Mängel bekanntgegeben wurden. Nachdem der Kläger das Fahrzeug am 6. 4. 2001 käuflich erworben hatte, kam es am 3. 6. 2001 zu einem Verkehrsunfall, bei dem der Kläger schwer verlet... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Teilvergleich vom 4. 4. 2000 vereinbarten die Streitteile, dass dem Kläger - ohne Berücksichtigung der eingewendeten Gegenforderung - aus Warenlieferungen eine Forderung in Höhe von S 107.000 samt Zinsen zustehe, womit sämtliche wechselseitigen Ansprüche mit Ausnahme einer allfälligen Forderung des Beklagten im Zusammenhang mit der Lieferung von Beton für eine Bodenplatte erledigt sein sollten. Gegenstand des weiteren Verfahrens war ausschließlich die vom ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia9ABGB §1311 IIbAHG §1 Cd10KFG §37KFG §55
Rechtssatz: Das Eigentum des Zulassungsbesitzers ist kein Schutzobjekt der Bestimmungen der §§ 55, 57 KFG, § 57a KFG. Entscheidungstexte 1 Ob 40/93 Entscheidungstext OGH 11.03.1994 1 Ob 40/93 Veröff. SZ 67/39 1 Ob 253/02s Entscheidungstext OGH 26.11.2002 1 Ob 253/02s ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 10.Dezember 1953 geborene Speditionsunternehmer (und nunmehrige Buchhalter) Mag. Dr. Karl Heinz B*** der aus dem Urteilsspruch ersichtlichen strafbaren Handlungen schuldig erkannt und von weiteren Anklagepunkten rechtskräftig freigesprochen. Inhaltlich der Schuldsprüche hat er I./ am 10.November 1982 in Wien als Geschäftsführer der Firma K***-T***-GesmbH den diesem Unternehmen noch unter dem Firmennamen S***-T***-GesmbH seitens der... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 2.September 1949 geborene Erhard N*** des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs. 3, 148 (zweiter Fall) StGB schuldig erkannt, weil er in der Absicht, sich durch wiederkehrende Begehung schweren Betruges eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen, durch Täuschung über Tatsachen, nämlich durch Auftreten als rückzahlungsfähiger und rückzahlungswilliger Darlehensnehmer, bzw. als zahlungsfähiger und za... mehr lesen...
Norm: ABGB §425ABGB §426ABGB §1053KFG 1967 §31KFG 1967 §37
Rechtssatz: Die Ausfolgung des Typenscheines ist für den ein Eigentumserwerb des Käufers weder erforderlich noch ausreichend, weil der Typenschein das Eigentum an einem Kraftfahrzeug, das nach seiner Beschaffenheit eine körperliche Übergabe zulässt, nicht verbrieft. Entscheidungstexte 3 Ob 525/76 Entscheidungstext OGH 30.03.1976... mehr lesen...
Norm: ABGB §425 ffZPO §1 AcKFG 1967 §37
Rechtssatz: Auf welche Person ein Fahrzeug zugelassen ist, ist für die zivilrechtliche Beurteilung des Eigentumsrechtes daran und somit für die Sachlegitimation im Schadenersatzprozess nicht entscheidend. Entscheidungstexte 2 Ob 60/75 Entscheidungstext OGH 03.04.1975 2 Ob 60/75 10 Ob 43/15v Entscheid... mehr lesen...
Der Kläger hat am 20. September 1973 den PKW des damals Verpflichteten und nunmehrigen Beklagten im Zuge einer zu E 385/73 des Bezirksgerichtes Kötschach durchgeführten öffentlichen Versteigerung durch Zuschlag erworben. Mit der Behauptung daß sich der Beklagte weigere, ihm den für das beschriebene Fahrzeug ausgestellten und für dessen Zulassung erforderlichen Typenschein zu übergehen, begehrt der Kläger die Herausgabe dieses Papiers. Der Beklagte gäbe zu daß sich der Typenschein ... mehr lesen...
Norm: ABGB §294 EABGB §427ABGB §1089EO §269EO §278EO §280KFG §31KFG §37
Rechtssatz: Aus dem Erwerb eines Personenkraftwagens im Zuge einer Zwangsversteigerung (exekutiver Fahrnisverkauf) kann kein privatrechtlicher Anspruch auf Ausfolgung des Typenscheines abgeleitet werden. Entscheidungstexte 1 Ob 51/74 Entscheidungstext OGH 24.04.1974 1 Ob 51/74 RZ 1974/93 S 173 = SZ 47/... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §36KFG 1967 §37KFG 1967 §50KFG 1967 §134
Rechtssatz: War das Kraftfahrzeug (auch im Rahmen der Genfer Konvention) zum Verkehr zugelassen oder bestand der Anspruch auf Zulassung bereits, so wird durch dessen Verwendung im Straßenverkehr auch mit einem für dieses Fahrzeug nicht ausgegebenen Kennzeichen nur eine Verwaltungsübertretung nach dem § 134 KFG, nicht aber die Übertretung des Betruges verwirklicht. Entsc... mehr lesen...