Norm
ABGB §425 ffRechtssatz
Auf welche Person ein Fahrzeug zugelassen ist, ist für die zivilrechtliche Beurteilung des Eigentumsrechtes daran und somit für die Sachlegitimation im Schadenersatzprozess nicht entscheidend.
Entscheidungstexte
Schlagworte
AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0035118Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.01.2017