Norm
ABGB §425Rechtssatz
Die Ausfolgung des Typenscheines ist für den ein Eigentumserwerb des Käufers weder erforderlich noch ausreichend, weil der Typenschein das Eigentum an einem Kraftfahrzeug, das nach seiner Beschaffenheit eine körperliche Übergabe zulässt, nicht verbrieft.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0011135Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.01.2017