Begründung: Der Kläger wurde am 10. 7. 2003 bei einem Verkehrsunfall in Deutschland als Insasse eines vom Erstbeklagten gelenkten, von dessen Vater gehaltenen und bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten Pkws verletzt. Der Unfall ereignete sich auf einer kurvenreichen Straße im Freilandgebiet, wobei die Fahrbahn im Unfallbereich 5,7 m breit und in der Mitte mit einer Leitlinie versehen war. Nach dem Besuch einer Diskothek hatten sich der Kläger, der Erstbeklagte und ei... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Baumann als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Veith, Dr. Grohmann und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Thomas K*****, vertreten durch Rechtsanwälte Kreuzberger - Stranimaier - Köstner OEG in Bischofshofen, gegen die beklagten Parteien 1. Markus R*****, vertreten durch Mag. Siegfrie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte nahm am 27. 2. 2001 als Lenker eines von ihm gehaltenen LKW samt Einachsanhänger an einem Faschingsumzug in L***** teil. Am Anhänger befand sich eine auf einem Drehteller montierte im ausgefahrenen Zustand, 31 m lange, im Unfallszeitpunkt aber auf 6 m Länge zusammengeschobene Teleskopleiter, die jeweils um 90° nach links und rechts geschwenkt werden konnte. Die Leiter wies vier Stützen auf, die besonders die seitliche Stabilität vergrößerten sowie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei ist der Haftpflichtversicherer des dem am 28. 8. 1968 geborenen Kläger gehörigen und von diesem gehaltenen PKWs Toyota, Kennzeichen *****. Der Kläger hatte dieses Fahrzeug am 1. 9. 1994 seiner damals 17 1/2-jährigen Freundin Carina B***** überlassen, obwohl ihm bekannt war, daß diese über keine Lenkerberechtigung verfügte und sich auch in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befand. Carina B***** lenkte den PKW des Klägers zum Zw... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Zweitbeklagte verschuldete als Halter und Lenker des bei der Erstbeklagten haftpflichtversicherten PKW mit dem Kennzeichen St 294.053 am 28. August 1983 gegen 1,15 Uhr auf der Bundesstraße 66 im Gemeindegebiet von Hof bei Straden einen Verkehrsunfall, bei dem die im PKW mitfahrende Elisabeth N*** getötet und vier weitere im PKW mitfahrende Personen, darunter der Kläger, verletzt wurden. Wegen dieses Verkehrsunfalls wurde der Zweitbeklagte mit rechtskräftig... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde am 29. Mai 1982 gegen 16,30 Uhr als Mitfahrer in dem vom Erstbeklagten gelenkten PKW mit dem Kennzeichen S 113.426 schwer verletzt, als dieses Fahrzeug auf der Waldbadstraße in Anif von der Fahrbahn abkam und gegen einen Baum prallte. Die Zweitbeklagte ist die Halterin, die Drittbeklagte der Haftpflichtversicherer dieses Kraftfahrzeuges. Wegen dieses Verkehrsunfalles wurde der Erstbeklagte mit Urteil des Landesgerichtes Salzburg vom 18. Oktobe... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIaABGB §1311 IIBKFG §28KFG §106
Rechtssatz: Der Zweck der Schutznorm der §§ 28, 106 KFG 1967 besteht nicht nur darin, eine Beeinträchtigung des Lenkers zu vermeiden, sondern auch darin, die beförderte Person selbst nicht zu gefährden. Wenn diese daher die Verletzung der Vorschrift erkennt oder erkennen kann, trifft auch sie ein Verschulden. Entscheidungstexte 2 Ob 235/69 ... mehr lesen...
Norm: KFG 1955 §3 Abs1KFG 1955 §28
Rechtssatz: Sowohl die Festsetzung der zulässigen Gesamtgewichte und Ladegewichte als auch die Überprüfung der Einhaltung dieser Höchstgewichte im Einzelfall stellen konkrete staatliche Rechte dar, die Objekte einer Schädigung sein können. Entscheidungstexte 11 Os 287/64 Entscheidungstext OGH 08.04.1965 11 Os 287/64 Veröff: RZ 1965,121 = ZVR 1... mehr lesen...