IM NAMEN DER REPUBLIK Über die mit Schriftsatz vom 29.09.2021 durch A, vertreten durch die RAe B KG, erhobene Beschwerde gegen eine faktische Amtshandlung am 19.08.2021 durch ein Organ der Landespolizeidirektion NÖ, zuzurechnen der Bezirkshauptmannschaft Mistelbach, hat das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich durch Hofrat Mag. Größ nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung am 24.11.2021 wie folgt zu Recht erkannt: 1. Der Beschwerde wird gemäß § 28 A... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 30.11.2021 Norm: KFG 1967 §134 Abs4VStG 1991 §37a Abs1 Z2
Rechtssatz: Der Verdacht einer Übertretung des KFG - somit der erhöhte Grad des Vorliegens eines solchen Tatbestandes nach § 134 Abs 4 KFG - bei einer Betretung auf frischer Tat genügt für die Einhebung einer Sicherheitsleistung nach § 37a Abs 1 VStG; die Verwaltungsübertretung muss nicht in allen Einzelheiten objektiv... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 30.11.2021 Norm: KFG 1967 §134 Abs4VStG 1991 §37a Abs1 Z2
Rechtssatz: Bei der Einhebung einer vorläufigen Sicherheitsleistung iSd § 37a Abs 1 VStG geht es nicht darum, ein Strafverfahren zu suspendieren, sondern vielmehr darum, dieses bei Vorliegen der Voraussetzungen (Vorliegen wesentlicher Erschwernisse bei der Strafverfolgung oder beim Strafvollzug) sicherzustellen. ... mehr lesen...