Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
30.11.2021Norm
KFG 1967 §134 Abs4Rechtssatz
Bei der Einhebung einer vorläufigen Sicherheitsleistung iSd § 37a Abs 1 VStG geht es nicht darum, ein Strafverfahren zu suspendieren, sondern vielmehr darum, dieses bei Vorliegen der Voraussetzungen (Vorliegen wesentlicher Erschwernisse bei der Strafverfolgung oder beim Strafvollzug) sicherzustellen.
Schlagworte
Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; vorläufige Sicherheit; Verkehrskontrolle; Sofortmaßnahme;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.AV.1798.001.2021Zuletzt aktualisiert am
28.01.2022