IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin Dr.in Kroker über die Maßnahmenbeschwerde des Herrn AA, vertreten durch Rechtsanwalt BB, Adresse 1, Z, betreffend die Untersagung der Weiterfahrt und Anbringung einer Lenkradsperre im Zugfahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen **** (I) im Zuge einer Amtshandlung am 02.10.2018 um 19:30 Uhr bis zum 08.10.2018, 18:30 Uhr durch der Bezirkshauptmannschaft Y als belangter Behörde zurechenbare Poliz... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 29.07.2019 Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §134 Abs4a
Rechtssatz: Die generelle Untersagung der Weiterfahrt mit dem gegenständlichen Sattelzugfahrzeug und Anbringung einer Lenkradsperre gegenüber dem – nicht auf frischer Tat betretenen – Zulassungsbesitzer, den keine verwaltungsstrafrechtliche Verantwortung für die allenfalls durch den Lenker begang... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 29.07.2019 Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §134 Abs4a
Rechtssatz: Da es sich bei einer „vorläufigen Sicherheit“ sohin zweifelsfrei um eine Sicherungsmaßnahme im Rahmen eines Verwaltungsstrafverfahrens handelt, haben sich die Verpflichtung zur Leistung einer solchen und die bei Nichtleistung vorgesehenen Zwangsmaßnahmen jedenfalls ausschließlich an d... mehr lesen...