IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin Mag.a Schmalzl über die Beschwerde des AA, wohnhaft in D-***** Z, Adresse 1, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 15.02.2021, Zl ***, betreffend eine Übertretung nach dem KFG, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben, das angefochtene Straferkenntnis behoben und das Verwaltungsstrafverfahren eingestellt. 2. Die ordentliche Revision ist gemäß Art 13... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Mag. Dr. Rieser über die Beschwerde von Frau AA, geb am xx.xx.xxxx, wohnhaft in Adresse 1, **** Z, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 16.12.2020, Zl ***, betreffend Verwaltungsübertretungen nach dem KFG und dem Meldegesetz, aufgrund einer durchgeführten Beschwerdeverhandlung, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird zu Spruchpunkt 1. stattgegeben, das angefochtene S... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Mag. Dr. Rieser über die Beschwerde des AA, geb ***, wohnhaft in Z., Adresse 1, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 16.01.2020, Zl ***, betreffend Verwaltungsübertretungen nach dem FSG und dem KFG, aufgrund durchgeführter Beschwerdeverhandlug zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben, das angefochtene Straferkenntnis aufgehoben und werden die Verwaltungsst... mehr lesen...