IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat durch den Richter Mag. Walter Oberascher über die Beschwerden des AB AA, AF-Straße, CC, gegen die Straferkenntnisse der Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau (belangte Behörde) vom 17.6.2020, Zahlen XXX-2020 (zu hg Zahl 405-4/3401) und YYY-2019 (zu Zahl 405-4/3402), z u R e c h t e r k a n n t : I. Gemäß §§ 38 und 50 VwGVG wird den Beschwerden dahingehend Folge gegeben, dass die Geldstrafe jeweils ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat durch die Richterin Mag. Ulrike Seidel über die Beschwerde von Herrn AB AA, AF-Straße, AD AE, gegen das Straferkenntnis der belangten Behörde Bezirkshauptmannschaft Hallein vom 15.02.2017, Zahl 30206-369/ 56463-2015, zu Recht e r k a n n t : I. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. II. Der Beschwerdeführer hat einen Beitrag zu den Kosten des Beschwerdeverfahrens in der Höhe von € 10,- zu leist... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat durch den Richter Mag.Dr. Hans Schlager über die Beschwerde des Herrn B. A., D. 16, C., vertreten durch die Rechtsanwälte E., F. 14, G., gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Tamsweg vom 27.03.2015, Zahl yy, zu Recht e r k a n n t : 1. Gemäß § 50 VwGVG wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. 2. Gemäß § 52 Abs 1 und 2 VwGVG hat der Beschwerdeführer einen Beitrag zu den Kosten des Be... mehr lesen...