1 Mit dem im Beschwerdeverfahren ergangenen angefochtenen Erkenntnis wurde den Revisionswerbern gemäß § 46 Abs. 1 Salzburger Naturschutzgesetz 1999 aufgetragen, das auf einem näher bezeichneten Grundstück befindliche Objekt bestehend aus zwei miteinander verbundenen Einheiten im Gesamtausmaß von ca. 5x8 Metern und einem gemeinsamen Satteldach binnen einer Frist von vier Wochen ab Rechtskraft zu entfernen. 2 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsge... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde (in teilweiser Stattgebung der Berufung der Beschwerdeführerin gegen das erstinstanzliche Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Z vom 16. Jänner 2003 hinsichtlich der Strafhöhe und in Neuformulierung des Tatvorwurfes) der Beschwerdeführerin zur Last gelegt, sie habe auf einem näher bezeichneten, in ihrem Eigentum stehenden Grundstück einer Salzburger Gemeinde "im Zeitraum von zumindest 1... mehr lesen...
Index: L82000 BauordnungL82005 Bauordnung Salzburg90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: BauPolG Slbg 1997 §2 Abs1 Z8;BauRallg;KFG 1967 §104 Abs7;
Rechtssatz: Ob ein Objekt mit Rädern "ortsbeweglich ausgestaltet" ist (§ 2 Abs.1 Z. 8 Slbg. BauPolG), ergibt sich aus seiner tatsächlichen Beschaffenheit. Es kommt daher in diesem Zusammenhang auch nicht darauf an, ob Berechnungen hinsichtlich der Stahlrahmenkonstruktion vorhanden... mehr lesen...
Index: L57507 Camping Mobilheim Tirol90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: CampingplatzG Tir 1980 §2 lite;KFG 1967 §104 Abs7;KFG 1967 §31;KFG 1967 §37;
Rechtssatz: Bei der Qualifikation eines Objektes als "Wohnwagen" im Sinne des § 2 lit e Tir CampingplatzG ist lediglich die objektive Eignung zur leichten und gefahrlosen Fortbewegung von Ort zu Ort auf öffentlichen Verkehrsflächen von Bedeutung. Ob mit diesem Objekt eine (h... mehr lesen...