Rechtssatz: Nimmt der Beschuldigte die
Begründung: seiner minderjährigen Töchter für die Ablehnung des Schulbesuches, nämlich daß sie aufgrund ihrer moralischen und sittlichen Überzeugung in der Schule "Gefahren ausgesetzt" sind, ... " und sie wegen ihrer Überzeugung der Mißbilligung durch die anderen Mitschüler und auch der Lehrer ausgesetzt werden" und somit "in ihrem persönlichen Fortkommen gefährdet sind", billigend in der Form in Kauf, daß er keinerlei Anstrengung unternimmt, die minde... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Schulpflichtgesetz 1985, BGBl 76, soll gewährleisten, daß alle Kinder, die sich in Österreich dauernd aufhalten - grundsätzlich in staatlichen Anstalten - eine grundlegende Ausbildung erfahren. Der allgemeinen Schulpflicht unterliegen alle Kinder, die sich in Österreich dauernd aufhalten. Die allgemeine Schulpflicht beginnt mit dem auf die Vollendung des 6. Lebensjahres folgenden 1. September und dauert neun Jahre. Grundsätzlich ist die allgemeine Schulpflicht durch den Bes... mehr lesen...