Rechtssatz: In einem Landesabgabenverfahren, vorliegend gegen eine GmbH, ist namens dieser der Geschäftsführer berufungslegitimiert. Ein Steuerberater ist dann in einem Verwaltungsstrafverfahren nach der Kärntner Landesabgabenordnung nicht berufungslegitimiert, wenn diesen nicht eine eigene Bevollmächtigung für die Berufungserhebungen in einem Verwaltungsstrafverfahren erteilt wurde. Ergibt sich aus dem Berufungsschriftsatz des Steuerberaters lediglich, daß der Bescheidbetroffene ihm den A... mehr lesen...
Rechtssatz: Die gewerberechtliche Befugnis selbst zählt nicht zu dem der Exekution unterworfenen Vermögen im Sinne des § 1 Konkursordnung. Die Berufung des Masseverwalters gegen den Bescheid, mit welchem das Gewerbe entzogen wird, ist mangels Parteistellung des Masseverwalters als unzulässig zurückzuweisen. mehr lesen...