Der Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor des Kriminaldienstes der Bundespolizeidirektion Wien (im Folgenden BPD) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seit 21. Juni 1996 war er vom Dienst suspendiert. Er war vor seiner Suspendierung im Suchtgiftreferat des Sicherheitsbüros tätig. I. Verfahren zum erstangefochtenen Bescheid A.1. Rechtsgang: Mit Eingabe vom 22. September 1999 meldete der Beschwerdeführer der BPD (der nachgeordneten Dienstbehörde), d... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §6 Abs2;AVG §66 Abs4;AVG §68 Abs1;BDG 1979 §56 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z1;ZPO §233; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2004/12/0058 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/06/0087 E 17. Mai 1991 RS 3
Hier: Diese Voraussetzung ist im Beschwerdefall erfüllt,... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Partei beantragte am 10. Oktober 1988 bei der Bezirkshauptmannschaft Hallein die Baubewilligung für einen Erweiterungsbau zum bestehenden Verwaltungsgebäude auf Gp. nn/4 der Katastralgemeinde T im Gebiet der Gemeinde Puch. In der über diesen Antrag durchgeführten mündlichen Verhandlung vom 16. November 1988, zu der er als Nachbar unter Hinweis auf die Säumnisfolgen des § 42 AVG geladen worden war, erhob der Beschwerdeführer umfangreiche Einwendungen, die sich - sowei... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §6 Abs2;AVG §66 Abs4;AVG §68 Abs1;ZPO §233;
Rechtssatz: Das Rechtsinstitut der Streitanhängigkeit iSd § 233 ZPO ist dem AVG als solches fremd, wenn man von dem Sonderfall absieht, daß die in erster Instanz zuständige Behörde vor Rechtskraft, aber während eines anhängigen Berufungsverfahrens nicht neuerlich über die Sache entscheiden darf; diese a... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §6 Abs2;AVG §66 Abs4;VwGG §42 Abs2 lita;VwGG §42 Abs2 Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1623/77 E 18. Jänner 1979 VwSlg 9742 A/1979 RS 3 Stammrechtssatz Sobald gegen einen erstinstanzlichen Bescheid Berufung eingebracht wurde, ist zur Entscheidung nur mehr die Behörde 2. Instanz zuständig, die Behörde 1. Instanz daher funktionell unzus... mehr lesen...
Stammrechtssatz Sobald gegen einen erstinstanzlichen Bescheid Berufung eingebracht wurde, ist zur Entscheidung nur mehr die Behörde 2. Instanz zuständig, die Behörde 1. Instanz daher funktionell unzuständig. Ein Trotzdem erlassender (2.) Bescheid der Behörde 1. Instanz in derselben Sache ist wegen Unzuständigkeit der Behörde aufzuheben. Greift die Berufungsinstanz die sich daraus ergebende Rechtswidrigkeit nicht auf, begründet dies (inhaltliche) Rechtswidrigkeit des Berufungsbe... mehr lesen...
Index: L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragSteiermarkL82000 BauordnungL82006 Bauordnung Steiermark40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §13a;AVG §6 Abs1;AVG §6 Abs2;AVG §66 Abs4;BauO Stmk 1968 §59 Abs2;BauRallg;
Rechtssatz: Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH (Hinweis E 5.10.1964, 2216/63, VwSlg 6449 A/1964) ist dem Bauwerber auch im Berufungsverfahren die Möglichkei... mehr lesen...