Entscheidungsgründe: I. Nach §5 Art1 des bis Ablauf des Jahres 1991 in Kraft gestandenen Arbeiterkammergesetzes 1954, BGBl. Nr. 105, gehörten den Arbeiterkammern alle Dienstnehmer an, die beschäftigt sind insbesondere "d) (Verfassungsbestimmung) in Betrieben und Anstalten von Gebietskörperschaften (Bund, Bundesländern, Gemeindeverbänden und Gemeinden) ohne Rücksicht darauf, ob das Dienstverhältnis auf privatrechtlichem Vertrag oder auf einem Hoheitsakt beruht;" Nach §5 ... mehr lesen...
Index: 60 Arbeitsrecht60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktAKG 1954 §5 Abs2StVO 1960 §44b
Leitsatz: Verletzung im Gleichheitsrecht durch die Aufhebung eines
Bescheides betreffend die Vorschreibung von Kammerumlage für
Dienstnehmer eines Landesstraßenbauamtes aufgrund der verfehlten
Annahme der Ausnahme dieser Dienstnehmer von der Zugehörigkeit
zur Arbeiterkammer; Zurechenbarkeit der Straßenverwaltung zur
P... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Mit Eingabe vom 3. April 1989 beantragte der Beschwerdeführer, seinen Austritt aus dem Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien zu genehmigen. Denn seit der Gründung dieses Fonds im Jahre 1950 für selbständige Ärzte unter Einbeziehung der unselbständigen Ärzte im Jahre 1964 habe sich die sozialrechtliche Absicherung der Ärzteschaft und ihrer Angehörigen weitestgehend geändert. Da durch die Pflichtversicherungen nach dem ASVG und dem FSVG (GSVG) nicht nu... mehr lesen...
Index: 82 Gesundheitsrecht82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Gesetz - Verw.akt B-VG Art144 Abs1 / Prüfungsmaßstab ÄrzteG §40 ÄrzteG §75 ÄrzteG §78 Abs1 AKG 1954 §5 Abs2 litc
Leitsatz: Keine Verfassungswidrigkeit der Einbeziehung von Ärzten in ein System
der beruflichen Altersversorgung neben der Versicherung nach ASVG und
FSVG; keine Verfassungswidrigkeit der Eingliederung von
unselbständig erwerbstätigen Ärz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Beschwerdeführerin war seit 1984 in einer Wirtschaftstreuhänderkanzlei als Angestellte beschäftigt. 1986 wurde sie von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder als Berufsanwärterin anerkannt. Nachdem der Beschwerdeführerin mitgeteilt worden war, daß sie zufolge dieses Umstands gemäß §5 Abs2 litc des Arbeiterkammergesetzes (AKG), BGBl. 105/1954 idF BGBl. 202/1982, der Arbeiterkammer nicht mehr angehöre, und die Bemühungen der Beschwerdeführerin um "Aufnahm... mehr lesen...
Index: 60 Arbeitsrecht60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Gesetz / Verletzung keineB-VG Art10 Abs1 Z11Wirtschaftstreuhänder-KammerG §4AKG 1954 §5 Abs2 litc idF BGBl 202/1982
Leitsatz: Keine Bedenken gegen die Ausnahme der Berufsanwärter derWirtschaftstreuhänder von der Zugehörigkeit zur Kammer für Arbeiterund Angestellte im Hinblick auf das Gleichheitsgebot; Zuweisung zurBerufsvertretung der Wirtschaftstreuhänder in An... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Bescheid des Bundesministers für soziale Verwaltung vom 26. August 1983, Z 31.417/77-V/3/83, wurde über einen Antrag des R W, W, vom 11. November 1982 dahin entschieden, daß dieser gemäß §5 Abs2 lita des Arbeiterkammergesetzes nicht der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tir. angehöre. Dieser Bescheid wurde wie folgt begründet: "R W hat mit Schreiben vom 11. November 1982 den Antrag gestellt, das Bundesministerium für soziale Verwaltung möge... mehr lesen...
Index: 60 Arbeitsrecht60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabAKG §2AKG §5 Abs1 litdAKG §5 Abs2 lita Beachte in den Entscheidungsgründen ebenso B631/83 vom selben Tag
Rechtssatz: ArbeiterkammerG; Recht auf Zugehörigkeit zur Kammer für Arbeiter und Angestellte gemäß §5 Abs1 litd und Abs2 lita - verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht iS des Art144 B-VG; negative Festste... mehr lesen...