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60 ArbeitsrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabBeachte
in den Entscheidungsgründen ebenso B631/83 vom selben TagRechtssatz
ArbeiterkammerG; Recht auf Zugehörigkeit zur Kammer für Arbeiter und Angestellte gemäß §5 Abs1 litd und Abs2 lita - verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht iS des Art144 B-VG; negative Feststellung der Arbeiterkammerzugehörigeit des beim Bauhof der Gemeinde beschäftigten Bf. gemäß §5 Abs2 lita; Bauhof der Gemeinde hier keine vom Gemeindeamt abgesonderte organisatorische Einheit - kein Betrieb iS des §5 Abs1 litd; gesetzmäßige Entscheidung, daß Bf. nicht kammerzugehörig ist - keine Verletzung im Recht auf Zugehörigkeit zur Arbeiterkammer
Schlagworte
VfGH / Prüfungsmaßstab, Arbeiterkammern, Rechte verfassungsgesetzlich gewährleisteteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1985:B629.1983Dokumentnummer
JFR_10148984_83B00629_01