Begründung: Mit dem angefochtenen Sachbeschluss wies das Erstgericht die Anträge, die Höhe der anteiligen Warmwasser- und Heizkosten der Antragsteller im Zeitraum 1. 1. bis 31. 12. 2008 festzustellen (Punkt 1.), und die in der Wohnung der Antragsteller installierten Heizkostenverteiler auf ihre einwandfreie Funktions- bzw Betriebsfähigkeit hin zu überprüfen, insbesondere Stromversorgung, Anzeigeeinrichtung, Recheneinheit, Sensoren und externe Signalübertragungssysteme (Punkt 2.), ab... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Mieterin einer Wohnung im Haus *****, die Antragsgegnerin ist deren Vermieterin. Unstrittig ist zwischen den Parteien, dass die Antragstellerin Wärmeabnehmerin iSd § 2 Z 4 HeizKG und die Antragsgegnerin Wärmeabgeberin iSd § 2 Z 3 HeizKG ist. Am 12. 3. 2008 begehrte die Antragstellerin mit ihrem gemäß § 25 Abs 2 HeizKG bei der Schlichtungsstelle des Magistrats G***** eingebrachten Antrag die Überprüfung der Heizkostenabrechnungen der Kalenderjahre ... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Den Gegenstand des Revisionsrekursverfahrens bildet (nur mehr) das bereits am 30. 3. 1999 vor der Schlichtungsstelle gestellte und nach Gerichtsanhängigkeit (16. 3. 2000) ausdrücklich aufrecht erhaltene Begehren, „gemäß § 25 Abs 1 Z 8 HeizKG den AntragstellerInnen eine den Erfordernissen des § 18 HeizKG entsprechende Abrechnungsübersicht für das Wohnhaus [...] 140 für die Abrechnungsperioden 1993/94, 1994/95, 1995/96, 1996/97 und 1997/98 zu übersenden und entsp... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Hauptmieter jeweils einer Wohnung des im Eigentum der Antragsgegnerin stehenden Hauses ***** in *****. Die Antragsgegnerin hat in den Jahren 2003 bis 2005 umfangreiche Sanierungsarbeiten an diesem und anderen Häusern durchgeführt. Sie hat den Antragstellern für die Jahre 2003 bis 2005 Abrechnungen über die Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge übermittelt und die Möglichkeit eingeräumt, in die zu den Abrechnungen gehörenden Belege Einsicht zu neh... mehr lesen...
Norm: AKG §19Beamten - ÜG §4 Abs1Beamten - ÜG §8 Abs12.RStG §2 Abs2
Rechtssatz: Ansprüche von nicht politisch und rassisch gemaßregelten Angestellten der Arbeiterkammer 1920, die bei Auflösung dieser Kammer noch nicht im Genuß eines Pensionsbezuges waren, sind grundsätzlich nach § 8 Beamten - ÜG zu beurteilen. Der Pensionsanspruch ist nicht verwirkt, wenn er erst nach dem Inkrafttreten des 2.RStG erhoben wurde. Pensionsansprüche gebühren aber j... mehr lesen...
Norm: AKG §19
Rechtssatz: § 41 der DienstO und BezugsO der Angestellten der Kammer für Arbeiter und Angestellte vom 03.06.1933 bietet keine Handhabe, die Pensionisten der Arbeiterkammer 1920 besser zu stellen als die Pensionisten der Arbeiterkammer 1945 (betrifft Urlaubszulagen und Weihnachtszulagen). Entscheidungstexte 4 Ob 82/53 Entscheidungstext OGH 12.05.1953 4 Ob 82/53 ... mehr lesen...
Norm: AKG §19Beamten - ÜG §4 Abs1Beamten - ÜG §8 Abs12.RStG §2 Abs2
Rechtssatz: Das Dienstverhältnis der Bediensteten der (alten) Arbeiterkammer erlosch durch die Auflösung durch die Anordnung des Stillhaltekommissärs vom 13.06.1938 (Wiener Zeitung vom 14.06.1938). Die (neue) Arbeiterkammer war daher nicht gehalten, solche Dienstnehmer nach dem Jahre 1945 nach § 8 Abs 1 Beamten - ÜG auszuscheiden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...