Begründung: Der Kläger war vom 8. 10. 1970 bis zur einvernehmlichen Auflösung wegen der Alterspension mit 31. 5. 2000 als Angestellter bei der Beklagten beschäftigt. Er gehörte zum Kreis der sogenannten „tariflichen" Mitarbeiter, welche unter den Anwendungsbereich der Betriebsvereinbarung Nr 100 (BV 100) Tarifkreis in IX/VGV fielen. Durch die BV 100 wurde die davor geltende Betriebsvereinbarung vom Februar 1991 ersetzt. Nach letzterer hatten die Arbeitnehmer Anspruch auf fixe Pensio... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 10. 10. 1997 schlossen der Vorstand der Zweitbeklagten und der klagende Zentralbetriebsrat eine Betriebsvereinbarung über die Errichtung einer Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung durch den Beitritt zu einem von der Erstbeklagten und der Nebenintervenientin gebildeten Konsortium. In dieser Betriebsvereinbarung erklärt sich der Arbeitgeber bereit, für seine Arbeitnehmer als Ergänzung zu den Leistungen der staatlichen Sozialversicherung eine zu... mehr lesen...
Norm: ABGB §6ABGB §914 IIIhPKG §15
Rechtssatz: Pensionskassenverträge sind wie ein Gesetz objektiv auszulegen. Sollen nach der Betriebsvereinbarung zwei Kassen als Konsortium einschreiten, ist - mangels gegenteiliger Vereinbarung - die Veranlagung durch nur eine Pensionskasse unzulässig. Entscheidungstexte 9 ObA 18/06x Entscheidungstext OGH 01.02.2007 9 ObA 18/06x ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Sämtliche Kläger sind Arbeitnehmer der L***** (im Folgenden kurz: L*****). Die L***** schloss mit dem Zentralbetriebsrat der L***** im Jahre 1992 eine Betriebsvereinbarung über den Beitritt des Arbeitgebers zur Ö***** Pensionskassen AG (im Folgenden kurz: Pensionskasse) sowie in der Folge mit der Pensionskasse einen entsprechenden Pensionskassenvertrag ab (im Folgenden kurz: Betriebsvereinbarung 1992 sowie Pensionskassenvertrag 1992). Im Jahre 1999 schloss die L... mehr lesen...
Norm: BPG §3PKG §15
Rechtssatz: Gegenüber der Pensionskasse ist der Pensionskassenvertrag die ausschließliche Grundlage der Ansprüche des Anwartschafts- und Leistungsberechtigten. Vermeint ein Anwartschafts- oder Leistungsberechtigter, dass der Pensionskassenvertrag nicht der mit dem Arbeitgeber kollektiv- oder individualrechtlich geregelten Beitrittsvereinbarung entspricht, so steht ihm zur Rechtsdurchsetzung der Weg offen, den (früheren) Arbe... mehr lesen...
Begründung: Mit Eingabe vom 30. 4. 2003 zeigte die Bundesinnung der F***** ihre "Bildhonorare 2003, Unverbindliche Veröffentlichungshonorare im Fotografengewerbe in Österreich" als unverbindliche Verbandsempfehlung gemäß den §§ 31 ff KartG an. Mit Eingabe vom 30. 4. 2003 zeigte die Bundesinnung der F***** ihre "Bildhonorare 2003, Unverbindliche Veröffentlichungshonorare im Fotografengewerbe in Österreich" als unverbindliche Verbandsempfehlung gemäß den Paragraphen 31, ff KartG an. ... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §31 Abs1 Z2WKG §15
Rechtssatz: Der Fachverband der Fotografen (Bundesinnung) ist einer der in der nach § 15 WKG erlassenen Fachorganisationsordnung errichteten Fachverbände. Der Fachverband ist also eine gesetzliche berufliche Interessenvertretung im Sinne des § 31 Abs 1 Z 2 KartG. Entscheidungstexte 16 Ok 22/04 Entscheidungstext OGH 20.12.2004 16 Ok 22/04 ... mehr lesen...