Entscheidungen zu § 59 Abs. 1 SchOG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vwgh Erkenntnis 1997/3/19 96/11/0244

Mit dem angefochtenen Bescheid bewilligte die belangte Behörde dem Beschwerdeführer aufgrund seines Antrages vom 27. Februar 1996 gemäß § 14 Z. 1 Zivildienstgesetz 1986 (ZDG) den Aufschub des Antrittes des ordentlichen Zivildienstes bis 15. August 1996 und wies das Mehrbegehren ab. In der Begründung: dieses Bescheides führte die belangte Behörde aus, der Beschwerdeführer habe "Bestätigungen (Schulbesuch/Berufsvorbereitung)" bis zu dem im
Spruch: genannten Termin beigebracht. Er bege... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.03.1997

RS Vwgh 1997/3/19 96/11/0244

Index: 43/01 Wehrrecht allgemein44 Zivildienst70/02 Schulorganisation
Norm: SchOG 1962 §59 Abs1 Z1 litc;SchOG 1962 §59 Abs1 Z1 litd;WehrG 1990 §36a Abs3;ZDG 1986 §14 Z1;
Rechtssatz: Da die einjährige Meisterklasse für Kommunikationsdesign nach ihrem gesetzlichen Zweck (§ 59 Abs 1 Z 1 lit c SchOG 1962) der fachlichen WEITERBILDUNG von besonders hiefür geeigneten Personen dient, vermag sie einen (weiteren) Aufschub ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.03.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1995/2/22 93/15/0034

Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers, ihm für seinen am 18. Juli 1970 geborenen Sohn Gerhard D. ab 1. Oktober 1990 Familienbeihilfe zu gewähren, im Istanzenzug abgewiesen; dies im wesentlichen mit folgender Begründung: Gerhard D. habe seine Berufsausbildung für den Beruf als Radiotechniker und Fernsehmechaniker mit seiner Lehrabschlußprüfung am 1. März 1989 abgeschlossen. Nach der anschließenden Tätigkeit in seinem erlernten Beruf habe er ab 1. Oktober... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.02.1995

RS Vwgh 1995/2/22 93/15/0034

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)61/01 Familienlastenausgleich70/02 Schulorganisation70/08 Privatschulen
Norm: B-VG Art14 Abs6;FamLAG 1967 §2 Abs1 litb;PrivSchG 1962 §11;SchOG 1962 §59 Abs1 Z1 litd;SchOG 1962 §8 lita;
Rechtssatz: Bei einem viersemestrigen Kurs der Salzburger Akademie für Mikroelektronik im Wirtschaftsförderungsinstitut der Handelskammer Slbg handelt es sich nicht um einen "Speziallehrga... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.02.1995

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