Index: L50004 Pflichtschule allgemeinbildend OberösterreichL50504 Schulbau Schulerhaltung OberösterreichL50804 Berufsschule Oberösterreich
Norm: PSchOG OÖ 1984 §55 Abs3;PSchOG OÖ 1984 §56;
Rechtssatz: War für das Jahr 1968 von einer Widmung des Gebäudes für Zwecke einer öffentlichen Pflichtschule auszugehen, so durfte die Behörde, trotz zwischenzeitiger Zurverfügungstellung des Gebäudes zur Unterbringung von Bunde... mehr lesen...
Index: L50004 Pflichtschule allgemeinbildend OberösterreichL50504 Schulbau Schulerhaltung Oberösterreich
Norm: PSchOG OÖ 1965 §55 Abs3;PSchOG OÖ 1965 §56;PSchOG OÖ 1965 §58 Abs4;
Rechtssatz: Dem OÖ POG 1965 ist nicht zu entnehmen, dass es in Bezug auf die Angelegenheit "Widmung für Schulwecke" eine Differenzierung zwischen öffentlicher Volksschule und öffentlicher Hauptschule vorgenommen hat. Vielmehr bringen die ... mehr lesen...
Index: L50004 Pflichtschule allgemeinbildend OberösterreichL50504 Schulbau Schulerhaltung OberösterreichL50804 Berufsschule Oberösterreich
Norm: PSchOG OÖ 1965 §1 Abs1;PSchOG OÖ 1965 §58 Abs4;PSchOG OÖ 1984 §55 Abs3;PSchOG OÖ 1984 §56;
Rechtssatz: Für die Prüfung der Frage, ob ein 1893 erbautes Gebäude 1968 für Zwecke einer öffentlichen Pflichtschule gewidmet war, ist im Hinblick auf die Übergangsbestimmung des § ... mehr lesen...