Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid sprach die belangte Behörde aus, daß die beschwerdeführende Gemeinde der mitbeteiligten Gemeinde als Schulerhalter der Hauptschule H gemäß den §§ 46, 47 und 49 des O.ö. Pflichtschulorganisationsgesetzes 1984, LGBl. Nr. 45 (O.ö. POG 1984), einen Schulerhaltungs- bzw. Gastschulbeitrag für das Jahr 1991 in der Höhe von S 788.991,56 zu leisten habe. Nach der Begründung: handle es sich bei den Ausgaben im Zusammenhang mit der Kellers... mehr lesen...
Index: L50004 Pflichtschule allgemeinbildend OberösterreichL50504 Schulbau Schulerhaltung OberösterreichL50804 Berufsschule Oberösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
Norm: B-VG Art118 Abs2;B-VG Art119 Abs1;PSchOG OÖ 1984 §4;PSchOG OÖ 1984 §47 idF 1991/043;PSchOG OÖ 1984 §49;
Rechtssatz: Die Vorschreibung von Schulerhaltungsbeiträgen und Gastschulbeiträgen ist eine Angelegenheit des übertragenen Wirkungsb... mehr lesen...
Die am 12. November 1982 geborene Beschwerdeführerin besucht derzeit die vierte Klasse der öffentlichen Volksschule. Mit Verordnung des Stadtschulrates für Wien vom 14. Februar 1993, VOBl. Nr. 3/1993, wurde für die Aufnahme in die erste Stufe der allgemeinbildenden höheren Schule eine Frist zur Anmeldung vom 15. bis 20. Februar 1993 festgelegt. Die Eltern der Beschwerdeführerin meldeten diese fristgerecht für die erste Klasse des Bundesgymnasiums und Bundesrealgymnasiums X, an. Di... mehr lesen...
Index: 70/02 Schulorganisation70/06 Schulunterricht
Norm: SchOG 1962 §4;SchUG 1986 §3;SchUG 1986 §5; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
93/10/0072 E 28. Juni 1993
Rechtssatz: § 3 und § 5 SchUG und § 4 SchOG 1962 regeln die Aufnahme in eine bestimmte Schule, nicht etwa in eine bestimmte Schulart. Dies ergibt sich im Falle des § 4 SchOG 1962 aus der Bezugnahme auf den Schulsprengel und die Üb... mehr lesen...