Norm: ABGB §1090 IVbRLG §5RLG §25
Rechtssatz: Die Beschlagnahme nach § 25 RLG bedeutet nur Sicherstellung einer künftigen Inanspruchnahme und hört mit dem Eintritt der letzteren ipso facto zu bestehen auf. § 25 RLG steht demnach dem rechtswirksamen Abschluß eines Mietvertrages durch den Leistungspflichtigen mit dem Eingewiesenen oder einer anderen Person nach der Einweisung nicht entgegen. Der Eingewiesene kann seine Rechte aus der Inanspruchna... mehr lesen...
Norm: ABGB §1090 IVbRLG §25WohnungsanforderungsG §7
Rechtssatz: § 25 RLG steht der Gültigkeit eines Mietvertrages zwischen dem Hauseigentümer und dem unter Anwendung des § 5 RLG in die Wohnung Eingewiesenen ebensowenig entgegen, wie der Umstand, daß der Mietvertrag vom Wohnungsamt noch nicht genehmigt wurde. Entscheidungstexte 3 Ob 239/50 Entscheidungstext OGH 17.05.1950 3 Ob 23... mehr lesen...