Norm
Rechtssatz
§ 25 RLG steht der Gültigkeit eines Mietvertrages zwischen dem Hauseigentümer und dem unter Anwendung des § 5 RLG in die Wohnung Eingewiesenen ebensowenig entgegen, wie der Umstand, daß der Mietvertrag vom Wohnungsamt noch nicht genehmigt wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
Dokumentnummer