Mit dem im Instanzenzug erlassenen Bescheid vom 9. September 1994 hatte die belangte Behörde ausgesprochen, daß der Beschwerdeführerin im Schuljahr 1993/94 mangels Bedürftigkeit keine Heimbeihilfe gebühre. Diesen Bescheid hatte der Verwaltungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 27. November 1995, Zl. 94/10/0152, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben. Begründend war unter anderem dargelegt worden, die belangte Behörde sei im Sinne des § 3 Abs. 3 ers... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag70/10 Schülerbeihilfen
Norm: EStG 1988 §2 Abs1;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs4 Z2;EStG 1988 §67 Abs1;EStG 1988 §68;SchBeihG 1983 §4 Abs1;SchBeihG 1983 §4 Abs2;SchBeihG 1983 §5;
Rechtssatz: Der Einkommensbegriff des SchBeihG nimmt nicht auf das steuerbare Einkommen (das sind Einkünfte, die unter den Begriff Einkommen fallen, aber bei der Steuererhebung außer Betracht... mehr lesen...
Index: 70/10 Schülerbeihilfen
Norm: SchBeihG 1983 §2 Abs1 Z1;SchBeihG 1983 §3 Abs1;SchBeihG 1983 §3 Abs2 Z1;SchBeihG 1983 §4 Abs1;SchBeihG 1983 §5 Z2;
Rechtssatz: § 4 Abs 1 SchBeihG - die Abs 2 bis 5 haben im Beschwerdefall außer Betracht zu bleiben - lässt keinen Zweifel daran, dass das für die Beurteilung der Bedürftigkeit heranzuziehende Einkommen sich ausschließlich aus dem Einkommen gem § 2 Abs 2 EStG und den... mehr lesen...