Mit dem im Spruch: genannten Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe ab dem 03.02.2005 zumindest bis zum 31.01.2006 als Geschäftsführer und damit zur Vertretung nach außen berufene Person der Firma A Reisebüro Handels-GmbH, Nachfolger H N, gemäß § 28 Abs 1 Z 1 PMG bestehende Meldepflichten nicht erfüllt, da er die Aufhebung der französischen Zulassung des gemäß § 11 PMG auch in Österreich zugelassenen Pflanzenschutzmittels Scoop, französische Zulassungsnummer 8700... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 25 Abs 1 Z 1 PMG haben die Antragsteller und die Zulassungsinhaber dem Bundesamt für Ernährungssicherheit unverzüglich alle ihnen nachträglich bekannt gewordenen Beobachtungen und Daten, die mit den Zulassungsvoraussetzungen nicht im Einklang stehen, schriftlich zu melden. Somit stellt eine Tatumschreibung, wonach "nachträglich bekannt gewordene" Beobachtungen und Daten nicht unverzüglich gemeldet wurden, im Sinne des § 44a Z 1 VStG ein wesentliches Tatbestandsmerkmal e... mehr lesen...