Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2320/80 B 22. September 1980 RS 1 Stammrechtssatz Mangelt dem Bf jegliches Einkommen und exekutiv pfändbares Vermögen, dann wäre mit dem Vollzug des angef. B für ihn ein unverhältnismäßiger Nachteil nicht verbunden, wobei für den Fall einer Änderung seiner Einkommens- und ... mehr lesen...
Entsprechend einer Eingabe an das Landesgericht Salzburg als Handelsgericht vom 2. April 1980 wurde die Wirtschaftsprüfer Dkfm Dr N et Partners als Kommanditgesellschaft (in der Folge kurz: KG), an der der Beschwerdeführer, ein Wirtschaftstreuhänder, als Komplementär und eine Wirtschaftstreuhänderin als Kommanditistin mit einer Vermögenseinlage von 10.000 S beteiligt waren, in das Handelsregister eingetragen. Es wurde weder ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag errichtet, noch eine V... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §80;FinStrG §81;FinStrG §82 Abs1;FinStrG §82 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 442; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/20 89/13/0231 1 Stammrechtssatz Im
Spruch: eines Einleitungsbescheides muß das dem Besch zur Last gelegte Verhalten, das als Finanzvergehen erachtet wird, nur in groben Umrissen beschrieben werd... mehr lesen...
Das Finanzamt für den 3. und 11. Bezirk als Finanzstrafbehörde erster Instanz leitete gegen den Beschwerdeführer mit Bescheid das Finanzstrafverfahren ein, weil der Verdacht bestehe, daß er als Abgabepflichtiger im Bereich des Finanzamtes vorsätzlich und fortgesetzt 1. "durch Einbringung unrichtig erstellter Abgabenerklärungen für die Jahre 1980 bis 1987 Verkürzungen von Umsatz-, Einkommen-, Vermögen-, Gewerbesteuer und Alkoholabgabe in noch festzustellender Höhe bewirkt" und 2. "durc... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §80;FinStrG §81;FinStrG §82 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 25;
Rechtssatz: Im
Spruch: eines Einleitungsbescheides muß das dem Besch zur Last gelegte Verhalten, das als Finanzvergehen erachtet wird, nur in groben Umrissen beschrieben werden; die einzelnen Fakten müssen nicht "bestimmt" dh in den für eine Subsumtion relevan... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §80;FinStrG §81;FinStrG §82 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 25;
Rechtssatz: Für die Einleitung des Finanzstrafverfahrens genügt es, wenn gegen den Verdächtigen genügend Verdachtsgründe vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, daß er als Täter eines Finanzvergehens in Frage kommt. Ein Verdacht kann immer nur auf Grund ein... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: FinStrG;MRK;VStG; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989, 167;
Rechtssatz: Die MRK ist für das verwaltungsbehördliche Strafverfahren im vollen Umfang anzuwenden (Hinweis E 19.5.1988, 87/16/0110). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987160164.X05 ... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG;MRK Art5;MRK Art6;
Rechtssatz: Der österreichische Vorbehalt zu Art 5 MRK und 6 MRK gilt nicht für das FinStrG - und zwar auch nicht mittelbar durch Verweisung in den Verwaltungsverfahrensgesetzen - (Hinweis auf VfGH 3.12.1984, G 24/83; VfSlg 10291). Im Lichte dieser Rechtsprechung ist daher die MRK für das verwaltungsbehördlic... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BAO §201;FinStrG §49 Abs1 lita;FinStrG §8 Abs1;FinStrG;StGB §5;VStG impl;
Rechtssatz: Im Falle des Vorliegens eines Dauerdeliktes erschöpft sich ein gesetzliches Tatbild nicht darin, die Herbeiführung eines rechtswidrigen Zustandes zu pönalisierungen, sondern ist auch die Aufrechterhaltung dieses Zustandes in... mehr lesen...