Der Beschwerdeführer, ein beeideter Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, ist neben seiner Tätigkeit als selbständiger Wirtschaftstreuhänder Komplementär einer Wirtschaftstreuhand-Gesellschaft. Kommanditistin dieser Wirtschaftstreuhand-Gesellschaft mit einer Vermögenseinlage von 10.000 S ist die Ehegattin des Beschwerdeführers (in der Folge: Ehegattin), deren Anteil von einer Wirtschaftstreuhänderin treuhändig gehalten wird. Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf die hg Er... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §74 Abs1;
Rechtssatz: Die Dreitagesfrist des § 74 Abs 1 FinStrG gilt für alle Ablehnungsanträge. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1993150096.X03 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §57 Abs3;FinStrG §74 Abs1;
Rechtssatz: Ist der Beschuldigte selbst zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugt, so ist eine Belehrung über sein Recht auf Ablehnung eines Organs der Finanzstrafbehörden wegen Befangenheit nicht erforderlich. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1993150096.X04 ... mehr lesen...
Gegen den Beschwerdeführer, einen Wirtschaftstreuhänder, wurde ein Finanzstrafverfahren wegen des Verdachtes der vorsätzlichen Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs 1 FinStrG eingeleitet. Auf die Ausführungen im hg Erkenntnis vom 18. März 1991, 90/14/0260, wird verwiesen. Dem Beschwerdeführer wurde unter gleichzeitiger Bekanntgabe der Mitglieder des Spruchsenates mitgeteilt, die mündliche Verhandlung finde am 12. Dezember 1991 statt. Mit Schreiben vom 5. Dezember 1991 lehnte der... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §33 Abs1;FinStrG §74 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. (Hinweis auf B 1992/04/23 92/15/0050). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992150081.X01 Im RIS seit 25.05.1992 mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §73;FinStrG §74 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1990, 283;
Rechtssatz: Da § 73 FinStrG ua dem Besch das Recht einräumt, in jeder Lage des Verfahrens am Verfahren beteiligte Organe der Finanzstrafbehörde abzulehnen, kann sich die Anordnung des § 74 Abs 1 FinStrG, daß die Ablehnung binnen drei Tagen nach Zustellung der Vorladung z... mehr lesen...