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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §57 Abs3;Rechtssatz
Ist der Beschuldigte selbst zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugt, so ist eine Belehrung über sein Recht auf Ablehnung eines Organs der Finanzstrafbehörden wegen Befangenheit nicht erforderlich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1993150096.X04Im RIS seit
20.11.2000