RS Vwgh 1997/2/20 93/15/0096

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Veröffentlicht am 20.02.1997
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §57 Abs3;
FinStrG §74 Abs1;

Rechtssatz

Ist der Beschuldigte selbst zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugt, so ist eine Belehrung über sein Recht auf Ablehnung eines Organs der Finanzstrafbehörden wegen Befangenheit nicht erforderlich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1993150096.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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