Entscheidungsgründe: I. 1.a) Mit der auf Art137 B-VG gestützten, gegen die "Republik Österreich" (richtig: gegen den Bund) gerichteten Klage begehrt die Klägerin die Fällung folgenden Urteiles: "Die beklagte Partei ist schuldig, der Klägerin den Betrag von S 1.500,-- samt 4 % Zinsen ab Klagstag sowie die Kosten dieses Rechtsstreits binnen vierzehn Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen." b) Zur
Begründung: ihres Begehrens führt die Klägerin - auf das Wesentliche zusammen... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art137 / sonstige KlagenFinStrG §56 Abs2BAO §97 Abs1 litaBAO §101 Abs4
Leitsatz: Abweisung einer Klage gegen den Bund auf Rückzahlung eines
Strafbetrages aufgrund ordnungsgemäßer Zustellung der Erledigungen
des Finanzamtes an die Klägerin selbst
Rechtssatz: Abweisung einer Klage gegen den Bund. Wenngleich die Behörde verhal... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. a) Die "Steuerfahndung München" teilte dem Finanzamt (FA) Innsbruck am 25. April 1984 telefonisch mit, daß gegen den in der BRD wohnhaften M S der Verdacht der Abgabenhinterziehung bestehe. Über dieses Telefongespräch und die weiteren Vorgänge findet sich im vorgelegten Verwaltungsakt folgender Aktenvermerk: "Fernmündlich wurde von der Steuerfahndung München am 25. 4. 1984 folgende Mitteilung gemacht (Hr. I): Am 25. 4. 1984 wurde im Zuge einer Haus... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktMRK Art6MRK Art7AVG §19 Abs3BAO §111FinStrG §56 Abs2FinStrG §99 Abs1KWG §23Vertrag zwischen Österreich und der BRD über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen, BGBl 249/1955
Rechtssatz: FinStrG; KreditwesenG; BAO; Verhängung einer Zwangsstrafe über das bf. Kreditinstitut gemäß §56 Abs2 FinStrG iVm. §111 BAO,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. a) Das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien (FA) verständigte mit Schreiben vom 11. Mai 1976 gemäß §83 Abs2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) die Bf. davon, daß gegen sie ein Finanzstrafverfahren eingeleitet werde, weil der Verdacht bestehe, daß sie durch ein bestimmt bezeichnetes Verhalten ein Finanzvergehen nach §34 Abs1 FinStrG begangen habe. Daraufhin erstattete die Bf., vertreten durch Rechtsanwalt Dr. J P, am 31. Mai 1976 eine schrif... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art83 Abs2AVG §73BAO §311FinStrG §56 Abs2VStG §24
Rechtssatz: FinStrG; Fehlen einer Bestimmung über die Devolution im FinStrG - keine planwidrige Lücke; keine analoge Anwendung der Bestimmungen über die Devolution in §311 BAO und §73 AVG im finanzstrafbehördlichen Verfahren; keine Verletzung des Rechtes auf ein Verfahren vor dem gesetzliche... mehr lesen...