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32 SteuerrechtNorm
B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktRechtssatz
FinStrG; KreditwesenG; BAO; Verhängung einer Zwangsstrafe über das bf. Kreditinstitut gemäß §56 Abs2 FinStrG iVm. §111 BAO, da einem Auskunftsersuchen des FA Innsbruck iS des §23 KWG nicht entsprochen wurde; Art6 MRK auf Zwangsstrafen nach §56 Abs2 FinStrG iVm. §111 BAO nicht anwendbar; im Hinblick auf den Rechtshilfestaatsvertrag mit der BRD in Abgabensachen vertretbare Annahme, daß unter "Strafverfahren" iS des §23 Abs2 Z1 KWG nicht nur ein von einem österreichischen Finanzamt geführtes, sondern auch ein gleichartiges, bei einer deutschen Behörde anhängiges Verfahren zu verstehen ist; Auskunftsverlangen auf völlig unzureichende Grundlage gestützt - willkürliche Verhängung des Beugemittels
Schlagworte
Zwangsstrafe Finanzverfahren, Finanzstrafrecht, Finanzverfahren, Kreditwesen, StaatsverträgeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1986:B410.1985Dokumentnummer
JFR_10139680_85B00410_01