Der Beschwerdefall steht im Zusammenhang mit von den Finanzstrafbehörden in den Jahren 1998 bis 2000 nach Einsichtnahme in das Rechenwerk von Getränkelieferanten bei Gastwirten wegen des Verdachtes der Abgabenhinterziehung durch den nicht deklarierten Verkauf von Getränken verstärkt vorgenommenen Ermittlungen. Gegen einer große Anzahl von Gastwirten wurde der Vorwurf erhoben, sie hätten von Lieferantenangeboten Gebrauch gemacht, nur einen Teil ihrer Getränke als auf Rechnung des Unter... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §197;FinStrG §53 Abs1;FinStrG §54 Abs1;FinStrG §54 Abs3;FinStrG §54 Abs5;FinStrG §82 Abs2;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/13/0059 E 20. Juli 1999 RS 1
(hier nur erster und zweiter Satz) Stammrechtssatz Die Feststellung der Gerichtszuständigkeit setzt voraus, dass die hiefür maßgebenden Tatbestandselemen... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §53 Abs1;FinStrG §54 Abs1;FinStrG §54 Abs3;FinStrG §54 Abs5;
Rechtssatz: Die Intention des Gesetzgebers, dass die für die Verwirklichung des Straftatbestandes maßgebenden Fakten in einem solchen Ausmaß durch die Finanzstrafbehörde ermittelt werden, dass (spätere) Zweifel betreffend die Zuständigkeit für die Durchführung des Strafverfahrens weitgeh... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Dachdeckermeister. Für die Jahre 1988 bis 1990 fand bei ihm eine Betriebsprüfung statt. Der Prüfungsauftrag war mit 15. Jänner 1992 datiert, Prüfungsbeginn war laut aktenkundigem Vermerk vom 12. Oktober 1993 am 25. Februar 1992. Den prüfenden Organen des Finanzamtes lag ein mit 8. Jänner 1992 datiertes als "Selbstanzeige" bezeichnetes Schreiben der Elfriede V. vor, in dem diese mitteilte, dem Beschwerdeführer in den Jahren 1988 bis 1990 Rechnungen für nic... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §197;FinStrG §53 Abs1;FinStrG §54 Abs1;FinStrG §54 Abs3;FinStrG §54 Abs5;FinStrG §82 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Die Feststellung der Gerichtszuständigkeit setzt voraus, dass die hiefür maßgebenden Tatbestandselemente mit so großer Wahrscheinlichkeit als zutreffend anzusehen sind, dass eine Unzuständigkeitsentscheidung... mehr lesen...
In dem mit Bescheid des Finanzamtes für Körperschaften als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 29. August 1991 eingeleiteten Finanzstrafverfahren wurde der Beschwerdeführer mit Erkenntnis des Spruchsenates vom 3. Juli 1992 des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG und der Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a leg. cit. schuldig erkannt und auf der Basis eines strafbestimmenden Wertbetrages von S 935.992,-- zu einer Geldstrafe in der Höhe... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §161;FinStrG §54 Abs1;
Rechtssatz: § 54 FinStrG trifft die Finanzstrafbehörde nach Einleitung des Strafverfahrens für jede Lage dieses Verfahrens und gilt somit in gleicher Weise für das Rechtsmittelverfahren durch die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz (Hinweis Fellner, Kommentar zum Finanzstrafgesetz/5, Anmerkung 2 zu § 54 FinStrG). Die Rechtsan... mehr lesen...
Im Zuge des gegen den Beschwerdeführer wegen des Finanzvergehens nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG geführten Finanzstrafverfahrens sprach der Spruchsenat am Sitze des Finanzamtes für den 1. Bezirk in Wien als Organ des Finanzamtes Baden mit Bescheid vom 3. Oktober 1990 unter Hinweis auf § 125 Abs. 1 FinStrG aus, die Voraussetzungen für ein Tätigwerden des Spruchsenates lägen nicht vor. In der Begründung: vertrat der Spruchsenat die Auffassung, der Beschwerdeführer habe als Geschäftsführe... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §125 Abs1;FinStrG §132 Abs1;FinStrG §202;FinStrG §204;FinStrG §210;FinStrG §212;FinStrG §214;FinStrG §54 Abs1;
Rechtssatz: Das Finanzstrafgesetz sieht eine von der Sachentscheidung abgesonderte, die Zuständigkeit des Spruchsenates ausdrücklich bejahende Entscheidung des Spruchsenates nicht vor. Über die gerichtliche Zuständigkeit in Finanzstrafsac... mehr lesen...