Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der Zweitangeklagte Anton R***** (Punkt 1. des Schuldspruchs) und der Viertangeklagte Harald F***** (Punkt 2. des Schuldspruchs) jeweils der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung als Beitragstäter nach §§ 11 dritter Fall, 33 Abs 1, Abs 2 lit a FinStrG schuldig erkannt. Hingegen wurden der Erstangeklagte Mag. Josef S***** und der Drittangeklagte Johann St***** von der Anklage, sie hätten in Obertrum vorsätzlich durch Verschleierung von S... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Markus B***** von der Anklage, er habe in Völs unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen) im Gesamtbetrag von 132.933,33 Euro bewirkt und dies nicht für möglich, sondern für gewiss gehalten, indem er Umsatzsteuervoranmeldungen zu spät bzw gar nicht einreichte und die Vorauszahlungen nicht leistete, und zwar Mit dem angefochtenen Urtei... mehr lesen...
Gründe: Angela E***** wurde von der Anklage, sie habe im Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes F***** vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur fristgerechten Abgabe richtiger Umsatzsteuervoranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten, und zwar 1. als Abgabepflichtige für August bis November 2002 in der Höhe von 20.741 Euro und 2. als persönlich haftende Gesellschafterin der Fa. E***** KEG für Jänner und ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Gabriele A***** von der Anklage, sie habe in Salzburg als Einzelunternehmerin vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen, nämlich durch Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen für den Zeitraum Februar bis Juli 2004 eine Verkürzung von insgesamt 75.775 Euro bewirkt, wobei sie dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten habe, gemäß „§ 259 Z 3 StPO" freigesproc... mehr lesen...
Norm: FinStrG §54FinStrG §214StPO §259 Z3
Rechtssatz: Der Oberste Gerichtshof sieht den Zweck der von der Rechtsprechung vorgenommenen Differenzierung zwischen Freisprüchen nach § 259 Z 3 StPO und solchen nach § 214 FinStrG bloß darin, bei Vorliegen entsprechender Indizien für ein finanzstrafbehördlich zu ahndendes Verhalten die Verwaltungsbehörde durch Anführung der zuletzt genannten Bestimmung zur Wahrnehmung ihrer Kompetenz zu veranlassen, i... mehr lesen...
Gründe: Ing. Siegfried F***** wurde von der Anklage, er habe im Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vorsätzlich unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Verkürzung an Einkommenssteuer von 110.792,68 Euro dadurch bewirkt, dass er es als ehemaliger Geschäftsführer der Ing. F***** KEG unterlassen habe, für das Jahr 2000 Steuererklärungen einzureichen, in denen der Gewinn aus dem Wechsel der Gewinnermittlu... mehr lesen...
Gründe: Der am 18.März 1949 geborene Georg S*** wurde des Finanzvergehens der teils vollendeten, teils versuchten Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs. 1, Abs. 3 lit a und 13 FinStrG schuldig erkannt. Darnach hat er in den Jahren 1977 bis 1984 in Eisenstadt als Abgabepflichtiger vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, indem er es unterließ, vollständige Umsatz-, Alkoholabgabe-, Einkommensteuer-, Gewerbesteuer- und Vermögenssteuererk... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Pensionist Dr. Alfred M*** des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG. (Punkt A des Urteilssatzes; der im
Spruch: zitierte Abs 3 enthält keine Tatbestände, sondern nur Legaldefinitionen, wann eine solche Abgabenverkürzung nach Abs 1 und 2 bewirkt und damit der jeweilige Tatbestand technisch vollendet ist: LSK. 1984/97, Harbich, MTA.3 § 33 FinStrG. Anm. 5) sowie des Vergehens nach § 24 Abs 1 lit a, b und c DevG... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Helge B*** des Finanzvergehens der gewerbsmäßigen Hinterziehung von Eingangsabgaben nach §§ 35 Abs. 2, 38 Abs. 1 lit. a FinStrG als Beteiligter nach §§ 11 zweiter Fall FinStrG (A 1 bis 12) und Roland T*** des Finanzvergehens der Hinterziehung von Eingangsabgaben nach § 35 Abs. 2 FinStrG als Beteiligter nach § 11 dritter Fall FinStrG (B 1 bis 3) schuldig erkannt. Darnach hat Helge B*** in der Zeit vom 25.Feber 1977 bis 17. November 1979 i... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 13. Mai 1925 geborene Frächter Helmut F*** des Vergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG. schuldig erkannt (irrig auch nach "Abs 3 lit a und b", denn § 33 Abs 3 FinStrG. enthält bloß Legaldefinitionen, die Tatbestände sind in den Absätzen 1, 2 und 4 umschrieben: LSK. 1984/97). Darnach hat er in Bruck an der Mur vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Nichtabgab... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die am 20.April 1941 geborene Antiquitätenhändlerin Erna F*** und ihr am 18.November 1937 geborener Ehegatte Johann F***, der als kaufmännische Angestellter im Betrieb seiner Ehegattin mitgearbeitet hatte, von der wider sie erhobenen Anklage, und zwar I./ Erna F*** der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 und Abs 2 lit a FinStrG, begangen in der Zeit vom 15. Mai 1976 bis zum 10.Februar 1981 in Hörstorf/Gemeinde Eferdin... mehr lesen...
Gründe: Der am 28.Jänner 1946 geborene Kaufmann Reinhard A wurde des Vergehens der teils vollendeten, teils versuchten Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 und 13 (im Urteil irrig § 15) FinStrG. (A I und II), des Vergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG. (B), ferner des Vergehens der fahrlässigen Krida nach § 159 Z. 1 StGB (C), des Vergehens der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach § 223 Abs. 2, 224 StGB (D) und des Vergehens der versuchten Täusch... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 10. Mai 1949 geborene Gastwirt Semsettin A, der am 21. März 1925 geborene Vertreter Ülvü B, der am 5. Juni 1947 geborene Musiker Aytekin C, der am 2. Februar 1932 geborene Maurer Tayfur E und der im Jahre 1927 geborene Verkäufer Kamber D des Verbrechens nach § 6 Abs. 1 SuchtgiftG. (und zwar Tayfur E sowie Kamber D auch und Semsettin A sowue Ülvü B nur in der Form des Versuchs nach §§ 15 StGB., 6 Abs. 1 vierter Fall SGG.), weiters Ta... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde im zweiten Rechtsgang der am 20. Mai 1912 geborene Fleischhauermeister Josef A von der Anklage, das Vergehen der teils vollendeten, teils versuchten Abgabenhinterziehung nach den §§ 33 Abs 1, Abs 3 lit. a und 13 FinStrG, dadurch begangen zu haben, daß er in der Zeit von April 1967 bis 20. September 1972 vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, nämlich durch Abgabe unrichtiger Umsatz-, Einkomm... mehr lesen...
Norm: FinStrG aF §54FinStrG §55
Rechtssatz: Der Bestimmung des § 54 aF, ebenso § 55 nF FinStrG fehlt eine unmittelbare Aussage zur rechtlichen Bedeutung der Abgabenfestsetzung für das Erkenntnis des Strafgerichtes. Entscheidungstexte 13 Os 28/76 Entscheidungstext OGH 21.04.1977 13 Os 28/76 Verstärkter Senat; Veröff: EvBl 1977/166 S 361 = RZ 1977/71 S 130 = SSt 48/36 ... mehr lesen...
Norm: FinStrG aF §54FinStrG §55
Rechtssatz: Für den Bereich der subjektiven Tatseite unterliegt daher auch die Rechtsmäßigkeit der Abgabenschuld einer selbständigen gerichtlichen Beurteilung. Entscheidungstexte 13 Os 28/76 Entscheidungstext OGH 21.04.1977 13 Os 28/76 Verstärkter Senat; Veröff: RZ 1977/71 = SSt 48/36 11 Os 29/77 ... mehr lesen...
Norm: FinStrG aF §54
Rechtssatz: Keine Bindung des Strafgerichtes an die Rechtsauffassung des BFM in seinem Zolltarifbescheid. Entscheidungstexte 13 Os 181/76 Entscheidungstext OGH 03.02.1977 13 Os 181/76 Veröff: SSt 48/6 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0086705 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: BAO §291B-VG Art131 Abs1 Z1FinStrG §54
Rechtssatz: Formelle Rechtskraft einer Berufungsentscheidung der Finanzlandesdirektion als Abgabebehörde zweiter Instanz trotz Erhebung einer VwGH - Beschwerde. Entscheidungstexte 11 Os 6/75 Entscheidungstext OGH 11.04.1975 11 Os 6/75 10 Os 35/76 Entscheidungstext OGH 03.08.1976 ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §54StPO §263 Abs2
Rechtssatz: Zur sorgfältigen Vorbereitung" im Sinne des § 263 Abs 2 StPO gehört auch die Erfüllung des nach § 55 FinStrG aufgestellten Erfordernisses der rechtskräftigen endgültigen Abgabenfestsetzung vor der Hauptverhandlung. Entscheidungstexte 12 Os 103/68 Entscheidungstext OGH 19.02.1969 12 Os 103/68 Veröff: EvBl 1969/297 S 446 = SSt 40/13 ... mehr lesen...