Norm: FinStrG §5 Abs2
Rechtssatz: § 5 Abs 2 FinStrG regelt nicht die - dem Strafrecht vorgelagerte - Frage nach dem Entstehen einer Abgabenschuld, vielmehr die Konsequenzen der Missachtung einer aufgrund anderer Bestimmungen entstandenen Abgabenschuld. Entscheidungstexte 13 Os 9/08k Entscheidungstext OGH 22.01.2009 13 Os 9/08k 13 Os 27/09h ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Johann H***** (richtig:) der Finanzvergehen des Schmuggels als Beteiligter nach §§ 11 (dritter Fall), 35 Abs 1 lit a und 38 Abs 1 lit a FinStrG schuldig erkannt. Danach hat er in der Zeit vom 26. Oktober 2001 bis zum 13. Februar 2002 in Köln und Duisburg vorsätzlich in der Absicht, sich durch die wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen, dazu beigetragen, dass eingangsabgabepflichtige Waren, nämlich Zigaretten der ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §5 Abs2
Rechtssatz: Zweite Alternative des § 5 Abs 2 zweiter Satz FinStrG umfasst auf Grund der Abgabendefinition des § 2 Abs 1 leg cit nur solche Finanzvergehen, die österreichische oder durch unmittelbar wirksame Rechtsvorschriften der Europäischen Union geregelte Abgaben betreffen. Entscheidungstexte 15 Os 158/07k Entscheidungstext OGH 08.05.2008 15 Os 158/07k ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §5 Abs2FinStrG §31FinStrG §33 Abs3 litaStGB §67 Abs1
Rechtssatz: Die - allein eine Legaldefinition des inländischen Tatortes darstellende -
Norm: des § 5 Abs 2 FinStrG stellt hinsichtlich des Erfolgseintrittes nur auf jene Fallgestaltung ab, bei der die Tathandlung im Ausland begangen wurde, jedoch der Erfolg im Inland eintrat. Somit bleibt für die Beurteilung der Tatbegehungszeit auch der für das Finanzvergehen der Abgabenhinterz... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 24.Juli 1952 geborene Tadeusz P*** und der am 19.März 1948 geborene Josef G*** der Finanzvergehen des gewerbs- und bandenmäßigen Schmuggels - beide auch als Beteiligte nach dem zweiten Fall des § 11 FinStrG - und des vorsätzlichen Eingriffs in die Rechte des Tabakmonopols nach § 44 Abs. 1 lit c FinStrG - Tadeusz P*** als Beteiligter und Josef G*** auch als Beteiligter gemäß § 11 zweiter Fall FinStrG -, sowie der am 17.August 1945 ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §5 Abs2FinStrG §38 Abs1 litb
Rechtssatz: Gemäß § 5 Abs 2 FinStrG ist Tatort - auch dann, wenn der strafqualifizierende Tatbestand wie bei Bandenmäßigkeit notwendig eine Mehrheit von Tätigkeiten voraussetzt - jeder Ort, an welchem ein Ausführungsakt stattgefunden hat, wobei der inländischen Gerichtsbarkeit auch unterliegt, wer vom Ausland aus den unmittelbaren Tätern zu einer Inlandstat bestimmt oder sonst zu deren Ausführung beitr... mehr lesen...
Norm: FinStrG idF FinStrGNov 1975 §5 Abs2StGB §65 Abs1
Rechtssatz: Schmuggel nach Österreich ist keine Auslandstat nach § 65 Abs 1 StGB. Entscheidungstexte 11 Os 6/76 Entscheidungstext OGH 20.10.1976 11 Os 6/76 Veröff: ZfRV 1977,143 (mit Glosse von Liebscher) 12 Os 191/80 Entscheidungstext OGH 01.10.1981 12 Os 191/80... mehr lesen...
Norm: FinStrG §5 Abs2StGB §64
Rechtssatz: Die Vereinbarkeit des Realprinzips oder Schutzprinzips, das in § 4 Abs 3 FinStrG zum Ausdruck kommt, mit der österreichischen Verfassungsrechtsordnung ist unbestritten (vgl Adamovich, HdBösterr VerfR 6.Auflage 126; Walter, Bundesverfassungsrecht 119). Entscheidungstexte 12 Os 183/73 Entscheidungstext OGH 02.04.1974 12 Os 183/73 Veröff: ... mehr lesen...