Mit Bescheid der belangten Behörde als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz vom 9. Juni 1995 war der Beschwerdeführer im Instanzenzug des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG schuldig erkannt und zu einer Geldstrafe in der Höhe von S 150.000,--, im Falle deren Uneinbringlichkeit zu einer Ersatzfreiheitsstrafe in der Dauer von 40 Tagen verurteilt worden. Eine gegen diesen Bescheid vom Beschwerdeführer erhobene Beschwerde hat der Verwaltungsgerichtshof mit sei... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §176 Abs1;
Rechtssatz: Ist einem Bestraften ungeachtet des Umstandes, dass § 176 Abs 1 FinStrG lediglich ein amtswegiges Vorgehen vorsieht, doch ein Antragsrecht auf Strafaufschub auch nach der genannten Gesetzesstelle einzuräumen, so muss von ihm iVm einem nach dieser Gesetzesstelle erhobenen Aufschubsbegehren aber auch gefordert werden, jenen Zu... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §176 Abs1;FinStrG §179 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: § 176 Abs 1 FinStrG sieht im Falle des Vorliegens seiner Tatbestandsvoraussetzungen ein amtswegiges Vorgehen der Finanzstrafbehörde vor, woraus allerdings nicht zu folgern ist, dass dem Bestraften ein Recht auf Antragstellung mit der Behauptung des Vorliegens eines Str... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §176 Abs1;
Rechtssatz: Dass für das Ermittlungsverfahren zur Feststellung des Vorliegens eines Strafaufschubsgrundes nach § 176 Abs 1 FinStrG dem Bestraften das Mitwirkungsrecht an der Sachverhaltsermittlung genommen sein sollte, kann dem Gesetz nicht entnommen werden. Dem Bestraften das Gutachten des Amtsarztes im Rahmen des Verfahrens vor Besche... mehr lesen...