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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §176 Abs1;Rechtssatz
Dass für das Ermittlungsverfahren zur Feststellung des Vorliegens eines Strafaufschubsgrundes nach § 176 Abs 1 FinStrG dem Bestraften das Mitwirkungsrecht an der Sachverhaltsermittlung genommen sein sollte, kann dem Gesetz nicht entnommen werden. Dem Bestraften das Gutachten des Amtsarztes im Rahmen des Verfahrens vor Bescheiderlassung nicht zur Kenntnis gebracht zu haben, begründete demnach einen Verfahrensmangel.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1998130123.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
22.08.2011