Begründung: 1.1. Das Finanzamt Baden als Finanzstrafbehörde erster Instanz richtete am 13. Jänner 1988 unter Straflisten-Nr. 11/88 an Dr. R G, wohnhaft in Baden, eine Note folgenden Inhaltes: "1. Gegen Sie wird das Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht besteht, daß Sie vorsätzlich im Bereich des Finanzamtes Baden unter Verletzung abgabenrechtlicher Offenlegungs- und Wahrheitspflichten durch die Abgabe unrichtiger Einkommensteuererklärungen für 198... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungB-VG Art144 Abs1 / VerfahrensanordnungKWG §23 Abs2 Z1 idF BGBl 325/1986 FinStrG §83 Abs2FinStrG §152 Abs1
Leitsatz: Schriftlicher Verwaltungsakt der Einleitung eines
Finanzstrafverfahrens - normative Wirkung im Hinblick auf §23
Abs2 Z1 KWG idF BGBl. 325/1986; keine "verfahrensregelnde"
Anordnung iS des... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Mit Schreiben des Finanzamtes für den 6., 7. und 15. Bezirk Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 16. Oktober 1984, Straflisten-Nr. 210/84, erging an den Bf. - gemäß §83 Abs2 FinStrG - nachstehende Mitteilung: "1. Gegen Sie wird das Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht besteht, daß Sie im Bereiche des Finanzamtes für den 6., 7. und 15. Bezirk vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht in den J... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / BescheidFinStrG §83 Abs2FinStrG §152 Abs1KWG §23 Abs2 Z1
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; schlichte Verständigung von der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens - kein tauglicher Beschwerdegegenstand Entscheidungstexte B 871/84 Entscheidungstext VfGH Beschluss 07.06.1985 B ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Der Bf. ist öffentlicher Notar in K. Das Finanzamt Wr. Neustadt als Finanzstrafbehörde erster Instanz hat mit Hausdurchsuchungsbefehl vom 23. Jänner 1980 die Vornahme einer Hausdurchsuchung in der Wohnung und sonstigen zum Hauswesen gehörigen Räumlichkeiten sowie in den Wirtschafts-, Gewerbe- und Betriebsräumen des Bf. angeordnet. In der
Begründung: des Hausdurchsuchungsbefehles wird ausgeführt, daß gegen Klienten des Kanzleivorgängers des bf. Notars verwa... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AnlaßfallB-VG Art144 Abs1 / BescheidB-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungAVG §36FinStrG §93 Abs1FinStrG §152 Abs1 Beachte Anlaßfall zu VfSlg. 10291/1984
Rechtssatz: FinStrG; keine Anfechtbarkeit eines gemäß §93 Abs1 erlassenen Hausdurchsuchungsbefehls mangels Erschöpfung des gemäß §152 Abs1 zulässigen Ins... mehr lesen...
Begründung: 1. a) Die vorliegende, offenkundig auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde bekämpft die Beschlagnahme des PKW des Bf. durch Organe des Zollamtes Linz als Finanzstrafbehörde I. Instanz am 11. April 1983. Die Beschlagnahme erfolgte aufgrund einer - der Beschwerde angeschlossenen - Beschlagnahmeanordnung des Zollamtes Linz als Finanzstrafbehörde I. Instanz vom 24. März 1983, in der es heißt: "Es ergeht an die Erhebungsbeamten des Zollamtes Linz als Finanzstrafbehörde I. In... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungFinStrG §89 Abs1FinStrG §152 Abs1
Rechtssatz: Art144 B-VG, Beschlagnahmeanordnung nach §§89 ff. Finanzstrafgesetz ist ein Bescheid, der nicht unmittelbar Gegenstand einer Beschwerde sein kann Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Unter Berufung auf §93 Abs1 FinStrG erließ das Finanzamt Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz am 25. Mai 1981 zur Z FP F 1/1980-Gr je einen schriftlichen Hausdurchsuchungsbefehl gegen die Eheleute Dr. F. Sch. und M. Sch. in 6060 Hall i. T., M-Straße 27, zur Vornahme einer Hausdurchsuchung "in der Wohnung und sonstigen zum Hauswesen gehörigen Räumlichkeiten sowie in den Wirtschafts-, Gewerbe- und Betriebsräumen", weil - wie es in der
Begründung: dieser be... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BeschlagnahmeB-VG Art144 Abs1 / HausdurchsuchungB-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungFinStrG §93 Abs1FinStrG §152 Abs1
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Hausdurchsuchung in Vollziehung eines schriftlichen Hausdurchsuchungsbefehles nach §93 Abs1 Finanz... mehr lesen...