Entscheidungen zu § 132 GWG 2011

Bundesverwaltungsgericht

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Bvwg Erkenntnis 2020/9/16 W179 2188547-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Diese Entscheidung setzt das Judikat des VfGH vom 26.6.2020, E 4233/2019-35, um. Vorauszuschicken ist ferner, § 132 Abs 2 Gaswirtschaftsgesetz 2011 (GWG) normiert eine sukzessive Zuständigkeit zwischen der Regulierungskommission (REK) der Energie-Control Austria für die Regulierung der Elektrizitäts- und Erdgaswirtschaft (E-Control) als Schlichtungsstelle einerseits und den (ordentlichen) Gerichten andererseits, ua in Rechtsstreitigkeiten ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 16.09.2020

TE Bvwg Beschluss 2019/10/8 W179 2188547-1

Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Vorauszuschicken ist, § 132 Abs 2 Gaswirtschaftsgesetz 2011 (GWG) normiert eine sukzessive Zuständigkeit zwischen der Regulierungskommission (REK) der Energie-Control Austria für die Regulierung der Elektrizitäts- und Erdgaswirtschaft (E-Control) als Schlichtungsstelle einerseits und den (ordentlichen) Gerichten andererseits, ua in Rechtsstreitigkeiten zwischen Netzbetreibern und Netzzugangsberechtigten (Z 1 leg cit). Vorliegend haben die weiter... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 08.10.2019

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